…im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen gilt § 20 Z 5 GebG (siehe Rz 1120 ff). Rz 1112: Der Sicherung eines Hauptgeschäftes dienen Rechtsgeschäfte, die die Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers auf…
…Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen (sogenannte Hauptgeschäfte) abgeschlossen werden. Irrelevant für die Befreiung ist, ob das Nebengeschäft ausschließlich der Sicherung von Zahlungsverpflichtungen oder auch…
…Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen mit zB Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen sind unter den in § 20 Z 5 GebG genannten Voraussetzungen gebührenfrei (siehe dazu Rz 1120 ff). Rz 1434: Gemäß § 33 TP…
…welche konkreten Leistungen vom Käufer in Anspruch genommen werden. Beim Kartenkauf handelt es sich daher um einen Gutschein und keine Anzahlung. Beispiel: Eine Prepaidcard wird verkauft. Durch Vorlage der Karte können bestimmte unterschiedlicher Leistungen unentgeltlich oder preisreduziert (teilweise auch mehrfach und nicht einzelfallbegrenzt) in Anspruch…
…wird. Daher ist beispielsweise eine Anzahlung für eine noch nicht erbrachte Leistung oder eine nachträgliche Barzahlung belegerteilungspflichtig. Auf die gleichgeschaltete Registrierkassenpflicht wird hingewiesen. Die Belegerteilung ist eine Bringschuld des Unternehmers. Der Belegerteilungspflicht wird aber auch bei folgender Vorgangsweise entsprochen: Der Bondrucker ist zum Kunden gewandt…