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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Sachverhaltsannahmen zu reagieren. Nicht zuletzt wegen § 270 BAO (kein Neuerungsverbot) können Bescheidbeschwerden in Vorlageanträgen erweitert oder eingeschränkt werden. Im Vorlageantrag kann gestellt werden der Antrag auf Entscheidung durch den Senat (§ 272 Abs. 2 Z 1 lit. b BAO), der Antrag auf mündliche Verhandlung (§ 274 Abs…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…über die Abberaumung der mündlichen Verhandlung. Die Abberaumung der mündlichen Verhandlung alleine stellt keine abschließende Erledigung für das Ansuchen um Genehmigung des Schanigartens dar. Es entsteht daher keine Gebührenschuld. Wird dagegen schriftlich mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wird oder wird der Antrag für gegenstandslos erklärt…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Eingabe, liegt aufgrund des inneren Zusammenhangs (siehe Rz 437) dieser Begehren lediglich eine (Zahlwort) gebührenpflichtige sonstige Eingabe vor. Rz 451: Nicht als sonstige Eingaben zu vergebühren sind Anträge auf schriftliche Ausfertigung eines mündlich verkündeten Erkenntnisses, Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie geringfügige Projektmodifikationen, da…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…81/15/0050). Zur eingabeersetzenden Niederschrift siehe allerdings Rz 481 ff. Beispiel: Wird ein Antrag mündlich gestellt und entscheidet die Behörde nach Durchführung des Verfahrens mit schriftlichem Bescheid über das Ansuchen, entsteht mangels schriftlicher Eingabe durch die schriftliche Erledigung keine Gebührenschuld für die (mündliche) Eingabe.

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Der Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 90 BAO ist ein Anbringen iSd § 85 Abs. 1 BAO. Er kann gemäß § 85 Abs. 3 lit. b BAO mündlich gestellt werden, wenn dies für die Abwicklung des Abgabenverfahrens zweckmäßig ist, nicht aber telefonisch oder per E-Mail. Mündliche Anbringen…