…umfasst von der Funktion in FON ist: Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung physisch zulässig sind: Vertretung im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung (USO) Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der Voranmeldung Bescheidbeschwerde gegen Festsetzungsbescheide gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994 (bzw. Vorlageantrag) [Das ergibt sich in Zusammenschau mit …
…Bei Lieferungen durch einen befugten Fahrzeughändler hat die Sperrsetzung des Kraftfahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank über FinanzOnline im Zeitpunkt der Lieferung durch diesen zu erfolgen. Bei anderen Unternehmern bzw. bei Privaten ist ein Antrag auf Sperrsetzung mittels der amtlichen Formulare (NOVA 4) einzubringen (VwGH 24.01…
…3 BAO ist anzuwenden. Der Antrag kann somit bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, gestellt werden, selbst wenn in einem DBA oder einer Durchführungsvereinbarung eine kürzere Frist vorgesehen ist, sofern die jeweilige völkerrechtliche Vereinbarung vor dem Inkrafttreten der…
…Durchführungsvereinbarung eine kürzere Frist vorgesehen ist. (7) Vor der Stellung des Antrags auf Rückzahlung der einbehaltenen Abzugssteuer hat der Antragsteller eine elektronische Vorausmeldung gem § 240a Abs. 1 BAO beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart abzugeben. Aus der Vorausmeldung wird ein Antrag generiert, welcher vom Antragsteller mit…
…Verspätungszuschlagsbescheid wird zweckmäßigerweise mit dem Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe verbunden. Rz 1172: In Analogie zu § 21 Abs. 1 UStG 1994 wirkt eine sich auf Grund einer Anmeldung ergebende Gutschrift (Vergütung) auf den Tag der Einreichung der Anmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach…
…Zulassung eines Fiskalvertreters ist in § 27 Abs. 8 letzter Satz UStG 1994 keinem bestimmten Finanzamt zugewiesen. Zuständig ist das Finanzamt Österreich aufgrund von § 60 Abs. 1 Z 2 BAO. Das gilt auch dann, wenn für die Erhebung der Umsatzsteuer dessen, der den Antrag auf Zulassung…
…über einen Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe grundsätzlich mit Bescheid abzusprechen (vgl. VwGH 02.03.2006, 2002/15/0144). Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist es zulässig, wenn die Vergütung der Normverbrauchsabgabe - bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen - ohne (stattgebende) Bescheiderlassung erfolgt. Die Vornahme der Vergütung mittels Buchung…