…Nach § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt sowie nach Z 2 der Eigenverbrauch im Inland. Der Umsatz wird im Fall des § 1 Abs. 1…
…vgl. UStR 2000 Rz 181). Unternehmer kann jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Nicht erforderlich ist die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr oder die Handlungsfähigkeit: Auch Personen…
…auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen. Bei Lieferungen durch einen befugten Fahrzeughändler hat die Sperrsetzung des Kraftfahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank rechtzeitig über FinanzOnline im Zeitpunkt der Lieferung durch diesen zu erfolgen. Bei anderen Unternehmern bzw…
Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…
…185 UGB), Tod des Inhabers des Unternehmens (§ 185 Abs. 2 UGB), jeweils nur dann, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Durch den Tod des stillen Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst (§ 184 Abs. 2 UGB). Die Parteifähigkeit einer OG oder KG erlischt erst mit Vollbeendigung…
…Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 GebG) selbst zu berechnen. 27.3.5.1. Selbstberechnung durch den Bestandgeber Rz 1372: Der Bestandgeber hat dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten bis zum 15. Tag des dem…
…Satz UStG 1994 nach der Zuständigkeit für die Festsetzung der Umsatzsteuer des Unternehmers. 3.5.8. Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Rz 137: Für die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Art. 28 UStG 1994) ist grundsätzlich das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Antragstellers zuständige Finanzamt zuständig…