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4 Treffer501 msnur geltende Fassungen
2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…des Bundesfinanzgerichts, Wiederaufnahme eines Beschwerdevorentscheidungsverfahrens gemäß § 303 BAO, Aufhebung eines Feststellungsbescheides gemäß § 48 Abs. 4 BAO, ist der Beschwerdezinsenbescheid gemäß § 295 Abs. 2 BAO anzupassen. 3.3.2. Höhe der Beschwerdezinsen Beschwerdezinsen sind für den Zeitraum ab Entrichtung der Abgabenschuldigkeit bis zur Bekanntgabe des die…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…haben. Schritte, die lediglich die Einleitung eines behördlichen Verfahrens durch eine andere Behörde anregen sollen, können eine Akteneinsicht nicht begründen. Ein Verfahren, welches der Behörde Sachverhaltsgrundlagen zur Prüfung der Frage liefern soll, ob bescheidförmige Maßnahmen zu setzen sind oder ob solche zu unterbleiben haben, etwa…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…53 erster Satz BAO verschoben. Die Auslegung des § 53 erster Satz BAO kann sich an jener des § 50 erster Satz BAO aF orientieren. Die amtswegige Wahrnehmung der Zuständigkeit bedeutet, dass ein Anbringen, das bei einem unzuständigen Finanzamt eingebracht worden ist, von diesem nicht erledigt werden…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Länder ausgestellt werden (siehe auch Rz 680; zur Gebührenpflicht bei den privaten Zulassungsstellen siehe Rz 681); Nachträgliche amtswegige oder beantragte Änderungen in gebührenpflichtigen Zeugnissen, etwa Änderung von Gewichtsangaben das Fahrzeug betreffend oder Namens- oder Adressänderungen des Zulassungsbesitzers. Keiner Gebühr unterliegt jedoch die Eintragung einer behördlich…