RIS AI
6 Treffer437 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1256–126227.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…mit rückwirkender Kraft (ex tunc) und ist gemäß § 295a BAO zu berücksichtigen. Rz 1259: Gebührenschuldner sind die am Rechtsgeschäft beteiligten Parteien als Gesamtschuldner. Im Übrigen siehe Rz 1176 ff. 27.1.5. Gebührenbefreiungen und -ermäßigung Rz 1260: Die Annahme von Minderjährigen (Personen, die das 18…

GebR 2025 Rz 1250–125527. Tarif der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…siehe Rz 1254 f) des Annehmenden oder bei Adoption durch Ehegatten oder eingetragenen Partner der beiden Annehmenden. Rz 1252: Beträgt der Wert des Vermögens des Annehmenden nicht mehr als 22.000 Euro, fällt keine Gebühr an. Übersteigt das Vermögen den Betrag von 22.000 Euro…

ZustRL Rz 351.5. Zuständigkeitsaspekt der Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung von abgabenrechtlichen Ansprüchen gegenüber einer Person in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger ist das für den Rechtsvorgänger zuständig gewesene Finanzamt zuständig (VwGH 18.3.1987, 86/13/0165).

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…zur Betriebsstätte - stets als ein fremder Dritter zu sehen ist, wird zu bedenken sein, dass ein fremder Dritter den Gründungsaufwand nur übernehmen würde, wenn ihm eine entsprechend hohe Beteiligung an den Betriebsstättenerträgen versprochen werden würde. Die nach Gründung der Betriebsstätte von dieser erzielten Einnahmen sind…

GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…089 | | x ist jener Teil der kapitalisierten Leibrente, der auf das bew BV entfällt. Geb 2% von 56.089 - = 1.121,80. Rz 1043: Getrennt abgeschlossene Verträge sind dann als Einheit aufzufassen, wenn die Beteiligten trotz mehrerer (in ein oder mehreren Urkunden…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ob die Wirkung eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Rz 1097: Eine Bedingung ist ein ungewisses Ereignis, von dem ein Recht abhängig gemacht wird. Von dieser Gesetzesstelle werden sowohl aufschiebende als auch auflösende Bedingungen erfasst. Beispiel 1: Ein…