…Begriff "Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011" ("§ 3-AIF") ist ein Überbegriff für Spezialfonds (§§ 163 bis 165 InvFG 2011) Andere Sondervermögen (§§ 166 bis 167 InvFG 2011) und Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011). Rz 53: Da § 3-AIF keine OGAW iSd…
…Begriff "Investmentfonds" gemäß § 3 Abs. 2 Z 30 InvFG 2011 dagegen ausschließlich OGAW sowie als Sondervermögen gebildete und bewilligte Alternative Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011. Alternative Investmentfonds sind Spezialfonds (§§ 163 bis 165 InvFG 2011), "Andere Sondervermögen" (§§ 166 und 167 InvFG 2011…
…des Trusts stellt ein getrenntes Sondervermögen dar und ist nicht Bestandteil des persönlichen Vermögens des Trustees; 2.die Rechte in Bezug auf das Vermögen des Trusts lauten bei nicht rechtsfähigen Trusts auf den Namen des Trustees oder auf den einer anderen Person in Vertretung des…
…unter der sog. "Umbrella"-Konstruktion zusammengefasst werden. In Bezug auf die vermögensrechtliche und haftungsrechtliche Situation, die Veranlagungsbestimmungen (§§ 66 ff InvFG 2011) sowie im Verhältnis der Anleger untereinander wird hingegen jeder Teilfonds als eigenständiges Sondervermögen behandelt. Auch in steuerlicher Hinsicht gilt jeder Teilfonds als eigener OGAW.
…oder nicht bzw. der AIFM rechtswidrig konzessionslos tätig ist. 1.2.2. Immobilienfonds Rz 10: Anders stellt sich das Verhältnis bei Immobilienfonds dar: Bei diesen ist nunmehr das AIFMG die zentrale regulatorische Vorschrift; lediglich für Sondervermögen, die überwiegend aus Vermögenswerten im Sinne des § 21 ImmoInvFG…
…31: Der Vertrieb von OGAW-Anteilen in Österreich ist jedoch auch dann von der FMA zu bewilligen, wenn ein OGAW, der in einem anderen Mitgliedstaat bewilligt worden ist, nicht in Form eines Sondervermögens, sondern in Trustform oder in Satzungsform gebildet worden ist (§ 140 InvFG 2011)…
…Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011) 2.1.3.3.1. Allgemeines Rz 60: Ein Pensionsinvestmentfonds ist ein aus bestimmten liquiden Finanzanlagen bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen des InvFG 2011 gebildet…
…Abs. 2 Z 1 und 2 ImmoInvFG entsprechen. Zu den außerordentlichen Erträgen zählen: realisierte Substanzgewinne und -verluste aus der Veräußerung von Fondsvermögen und Einkünfte aus Derivaten. Zu diesen Einkünften kommen bei AIF andere Einkünften iSd EStG 1988 hinzu ("AIF-Einkünfte"). 3.1.1.1.4…
… 1 Versöhnungsfonds-Gesetz der Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds gemäß § 1 UWFG usw. Fonds, die durch einen anderen Gründungsakt auf der Grundlage von Bundes- oder Landesgesetzen mit Rechtspersönlichkeit eingerichtet worden sind, wie zB Betriebsratsfonds iSd § 74 ArbVG Fonds nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 Fonds nach…
…von einem anderen Rechtsträger verwaltet wird, bei dem es sich um ein Einlageninstitut, ein Verwahrinstitut, eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft oder ein oben genanntes Investmentunternehmen nach § 59 Abs. 1 Z 1 GMSG handelt (§ 59 Abs. 1 Z 2 GMSG). Ein Rechtsträger wird von einem anderen Rechtsträger verwaltet…
…Kommentar). Über das in § 87 Z 1 GMSG genannte Altersvorsorgekonto hinaus nimmt § 87 Z 2 GMSG von der Meldepflicht bestimmte Anlageinstrumente für andere Zwecke als die Altersvorsorge aus. § 87 Z 3 GMSG nimmt von der Meldepflicht weiters bestimmte Lebensversicherungsverträge aus. Gemäß § 87 Z 4 GMSG…
…der in keinem Mitgliedstaat bewilligt oder registriert ist, in Österreich seinen Sitz und/oder seine Hauptverwaltung hat. Rz 77: Anders als OGAW sind AIF iSd AIFMG an keine Form gebunden. Ein AIF liegt unabhängig davon vor, ob es sich bei dem Organismus für gemeinsame Anlagen…
2.2.5. Ausländische AIF in Immobilien Rz 114: Gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG sind die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, anzuwenden. Zum Begriff des AIF in Immobilien siehe Rz…
15. Zweifelsfragen Rz 97: Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) und Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr. 253/1993 idF BGBl. I Nr. 162/2001 sind ungeachtet ihrer…
4.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge Rz 393: Anders als bei Investmentfonds, werden bei Immobilienfonds grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert; allerdings stets im vollen Umfang, unabhängig davon, ob Betriebsvermögen oder Privatvermögen vorliegt. Gemäß § 40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten mit der Auszahlung…
…die Verantwortung iSd § 62 Z 5 GMSG vom Trust auf den Treuhänder übergeht. § 62 Z 5 GMSG ändert allerdings nichts am Zeitpunkt und der Art der Melde- und Sorgfaltspflichten. Diese sind vielmehr so zu beurteilen, als wäre die Verantwortung noch beim Trust gelegen (vgl. Sec…
…Kontosaldo am Ende des Jahres 1 beträgt 160.000 US-Dollar. Der Rechtsträger U hält zudem ein anderes Einlagenkonto bei AP mit einem Kontosaldo am Ende des Jahres 1 von 165.000 US-Dollar. Die Retail-Banking-Geschäftsbereiche von AP teilen zwar computergestützte Informations-Management…
3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…
3.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 244: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende…
3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…