…nicht erfüllt. Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen Bürge und Gläubiger. Rz 1402: Eine Bürgschaft setzt eine gültige Hauptschuld voraus (Akzessorietät). Rz 1403: Dieser Tatbestand umfasst alle Arten der Bürgschaft iSd bürgerlichen Rechtes. Darunter fallen: die Erklärung über eine Bürgschaft als Bürge und Zahler nach §…
…anderenfalls liegt keine Schuldübernahme, sondern ein Schuldbeitritt vor. 27.4.1.7. Wechselbürgschaft und Scheckbürgschaft Rz 1421: Die Wechselbürgschaft und die Scheckbürgschaft unterliegen nicht den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes; insbesondere besteht keine Akzessorietät. Solche Wechsel- oder Scheckbürgschaften sind wertpapierrechtliche Zusätze, die nach § 33 TP 22…
27.10.2. Arten von Abtretungen 27.10.2.1. Inkassozession Rz 1581: Bei der Inkassozession oder Zession zur Einziehung wird der Zessionar zwar Gläubiger, er ist aber verpflichtet, die eingehobene Leistung an den Zedenten abzuführen (siehe Rz 1595). Im Regelfall liegt die Übertragung eines…
2.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report…
17.2. Parteienidentität und Parteiwechsel 17.2.1. Parteienidentität Rz 1142: Von einem Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits voll ausgefertigten Urkunde iSd § 21 GebG kann nur dann gesprochen werden, wenn die Parteien, die den Zusatz oder Nachtrag vereinbart haben, dieselben sind wie die, die…
12.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts Rz 1065: Für die Gebührenpflicht einer Auslandsbeurkundung ist neben der Inländereigenschaft der Parteien (siehe Rz 1060 ff) zusätzlich auch erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft (vgl. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG) oder…