…im Inland hatte und der Veräußerer bzw. Rechtsvorgänger in den letzten fünf Kalenderjahren zu mindestens 1% des Grund- oder Stammkapitals an dieser Kapitalgesellschaft beteiligt war. Im Regelfall weisen jedoch die DBA das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu. 3.4.1.2.4. AIF-Einkünfte Rz 382:…
…je Fondsanteil: 29.9.2014: 1,7 Euro, 4.10.2015: 2,8 Euro Rücknahmepreis je Fondsanteil: 1.1.2014: 30 Euro, 31.12.2014: 35 Euro, 31.12.2015: 36 Euro. Sämtliche 500 Fondsanteile werden am 11.8.2016 um Euro 40,50 je…
…11.1.2013 eine Ausschüttung von 4 Euro. Die Veräußerung des Fondsanteils erfolgt am 15.5.2013 um 150 Euro. Besteuerung im Jahr 2010: Im Jahr 2010 fließen keine Erträge zu, es fällt daher keine Einkommensteuer an. Besteuerung im Jahr 2011: Die am 10.1…
…je Fondsanteil: 29.9.X1: 1,7 Euro, 4.10.X2: 2,8 Euro Rücknahmepreis je Fondsanteil: 1.1.X1: 30 Euro 31.12.X1: 35 Euro, 31.12.X2: 36 Euro. Sämtliche 500 Fondsanteile werden am 11.8.X3 um Euro 40,50 je…
…Abs. 1 KStG 1988 steuerbefreit. Rz 151: Bei klassischen inländischen Investmentfonds wird dabei zwischen folgenden Erträgen unterschieden: Zu den ordentlichen Erträgen zählen: Zinserträge aus Bankeinlagen und sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten Zinserträge aus Forderungswertpapieren Dividenden aus inländischen und ausländischen Aktien sonstige ordentliche Erträge wie Erträge, die…
…anzusetzen, die damit als ausgeschüttet gelten. Diese ausschüttungsgleichen Erträge sind von der Privatstiftung im Rahmen der Zwischenbesteuerung zu erfassen. 3.3.4.2.1.4. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge Rz 371: Siehe die Ausführungen unter Rz 203 ff. 3.3.4.2.2. AIF…
…üblichen Fall einer Veräußerung dar, wobei in diesem Fall der Rücknahmepreis den Veräußerungspreis darstellt. Rz 429: Gemäß § 40 Abs. 3 ImmoInvFG unterliegen realisierte Wertsteigerungen bei Veräußerung eines Immobilienfondsanteilscheins ab 1.4.2012 der Besteuerung gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988. Dies gilt jedoch nur für…
… 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Rz 246: Der Steuerpflichtige hat dabei den Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises (Rücknahmepreises) und der adaptierten und fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu ermitteln. Die Anschaffungskosten sind dabei um die in den Jahresmeldungen und Ausschüttungsmeldungen veröffentlichten Beträge ("Korrektur Anschaffungskosten…
…| 5,4 Euro Ermittlung des Veräußerungsgewinnes: | Anschaffungskosten (ohne Ausgabeaufschlag) | 35 Euro | Erhöhung der Anschaffungskosten (ausschüttungsgleiche Erträge) | +11,7 Euro | Adaptierte Anschaffungskosten | 46,7 Euro | Veräußerungspreis | 52 Euro | Veräußerungsgewinn | 5,3 Euro Beispiel zum Übergangszeitraum: …
3.2.2.5. Verlustausgleich 3.2.2.5.1. Allgemeines Rz 326: Zum Verlustausgleich siehe EStR 2000 Rz 6231 ff. Verluste, die im Fonds erzielt werden, können nicht außerhalb des Fonds ausgeglichen werden (ausgenommen der Wertverlust führt zur Teilwertabschreibung), siehe Rz 249, 315. 3…
7.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien…
…Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert; deren Aufnahme in die Einkommensteuerklärung braucht nicht zu erfolgen. Beispiel thesaurierender Meldefonds Anschaffung von 500 Anteilen des thesaurierenden inländischen Meldefonds "AT-XY-Invest-Direkt (T)" am 15.4.2012 über ein inländisches Kreditinstitut; Anschaffungskosten:…
… 11 Abs. 1 ImmoInvFG. Dagegen gilt der Umtausch von Anteilen an einem Immobilienfonds aufgrund der Zusammenlegung von Fondsvermögen nicht als Realisierung und es sind die bisherigen Anschaffungskosten fortzuführen. 4.1.1.1.7. Einteilung von Immobilienfonds für steuerliche Zwecke Rz 400: Ab dem 1.4…
…12 EStG 1988), steuerfreie Ausschüttungen von Erträgen, die bereits als ausschüttungsgleiche Erträge besteuert wurden (§ 186 Abs. 2 Z 1 lit. a InvFG 2011), sowie bei inländischen Investmentfonds die gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011 ausgezahlte Kapitalertragsteuer. Steuerpflichtige Ausschüttungen aus einem Investmentfonds verändern dessen steuerliche Anschaffungskosten…
…zu verringern. 3.2.2.1.2.3.6. Bereits in Vorjahren besteuerte Einkünfte Rz 299: Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich von im Privatvermögen natürlicher Personen gehaltenen Investmentfondsanteilen: Bei Anteilen im Privatvermögen werden Ausschüttungen aus in Vorjahren steuerfrei thesaurierten Substanzgewinnen (seit 2013) zu 40% erfasst…
… 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Durch die Besteuerung bei der Veräußerung des Fondsanteils kommt es durch Gegenüberstellung der um die ausschüttungsgleichen Erträge erhöhten Anschaffungskosten (exkl. Ausgabeaufschlag) von 148 Euro (130 + 18) mit dem Veräußerungspreis von 132 Euro zu einem Veräußerungsverlust von 16 Euro…
…werden, nicht auf Ebene des Anteilinhabers ausgeglichen werden. Grundsätzlich unterliegen die Einkünfte aus Investmentfonds dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 und können nur mit Einkünften ausgeglichen werden, die ebenfalls einem besonderen Steuersatz unterliegen. Eine Ausnahme besteht für sogenannte AIF-Einkünfte…
7.4.3.2. Ausländische Fonds 7.4.3.2.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 587: Veranlagen ausländische Immobilieninvestmentfonds iSd § 42 ImmoInvFG die Gelder ihrer Anteilinhaber im Inland oder befinden sich die Anteile an ausländischen Immobilieninvestmentfonds im Besitz inländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der…
…und sollten zusätzlich die Voraussetzungen der Art. 10 Abs. 4 bzw. 11 Abs. 4 OECD-MA erfüllt sein, dann wären die vom AIF erzielten und der Betriebsstätte zurechenbaren Kapitaleinkünfte aus Quellen im Betriebsstättenstaat ausschließlich in diesem Staat steuerpflichtig. Die Erfüllung der obengenannten Voraussetzungen ist vom…
…sind. Gemäß § 14 Abs. 1 dritter Satz ImmoInvFG fällt ein Ertragsausgleich nur für Bewirtschaftungs- sowie Wertpapier- und Liquiditätsgewinne, nicht jedoch für Aufwertungsgewinne an. Rz 390: Bei Immobilienfonds wird zwischen Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen unterschieden: Der Bewirtschaftungsgewinn ist der Gewinn aus der Vermietung bzw. Verpachtung des Immobilienvermögens…