In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls…
…dass die für Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuern maßgebliche Frist von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert wurde. Da die bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen bzw. innerstaatlichen Verordnungen betreffend die Rückzahlung österreichischer Abzugsteuer auf Grund von DBA hinsichtlich der Frist zur Einreichung von Rückzahlungsanträgen…
…04 0101/41-IV/4/01 idF BMF-010221/0028-IV/8/2019 und BMF-010221/0208-IV/8/2019 (Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen): In Absatz 6 und 7 wird jeweils die Wortfolge "Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart" durch "Finanzamt für Großbetriebe" ersetzt…
…3 Z 1 BAO stellt einerseits klar, dass das Finanzamt für Großbetriebe auch für die Erhebung von Abzugssteuern von Abgabepflichtigen zuständig ist, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Das betrifft die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 sowie den Steuerabzug bei Einkünften aus…
…März 2006, BMF-010221/0101-IV/4/2006, AÖF Nr. 127/2006 in der durch diesen Erlass geänderten Fassung kann die Entlastung von der Abzugsteuer nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 weiterhin unmittelbar an der Quelle herbeigeführt werden, wenn die ausländische Konzerngesellschaft oder…
… 96 Abs. 2 EStG 1988). Dies umfasst auch die Geltendmachung der Haftung des Abfuhrverpflichteten. Die allgemeine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe schließt dessen Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Angelegenheiten der Abzugsteuern mit ein (§ 61 Abs. 3 BAO). Diese Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe wird erweitert…
…zuständig ist. Diese allgemeine Regel wird allerdings durch die Spezialzuständigkeit nach § 61 Abs. 4 Z 2 BAO verdrängt, wonach für das Verfahren über die Rückzahlung oder Erstattung der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 auf Grundlage von § 94 Z 2 oder Z 10 EStG 1988, § 99a…
…Körperschaftsteuer bzw. der Umsatzsteuer im Allgemeinen zuständig ist. Der Begriff "Angelegenheiten des Steuerabzuges" umfasst auch die Geltendmachung der Haftung des Abfuhrverpflichteten. Die allgemeine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe schließt dessen Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Angelegenheiten der Abzugsteuern mit ein (§ 61 Abs. 3 BAO). In…
2.2.3. Elektrizitätsabgabe Rz 66: Die Lieferungen und der Verbrauch (selbst erzeugter) elektrischer Energie im Steuergebiet unterliegen grundsätzlich der Elektrizitätsabgabe (§ 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ElAbgG). Soweit der Überschusseinspeiser den von ihm erzeugten Strom in das öffentliche Netz und damit an…
2.2.1.2. Steuerbefreiung Rz 41: Die Ausführungen zu Volleinspeisern in Rz 14 f gelten entsprechend auch für Überschusseinspeiser. Beispiel 7: a) A installiert auf seinem Eigenheim eine Photovoltaikanlage mit 16 kWp. Damit werden 16.000 kWh Strom produziert. 12.000 kWh davon verbraucht…
3.2.3. Elektrizitätsabgabe Rz 156: Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 ElAbgG ist aus erneuerbaren Energieträgern von Elektrizitätserzeugern einschließlich EEG selbst erzeugte elektrische Energie von der Elektrizitätsabgabe befreit, soweit sie nicht in das Netz eingespeist, sondern von diesen Elektrizitätserzeugern, ihren teilnehmenden Berechtigten, Mitgliedern oder…
B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014 Rz 979: Der Abzugsposten (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991) beträgt vom 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2014: für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor 350 Euro, für Kraftfahrzeuge…
2.1.2. Umsatzsteuer Rz 26: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 (VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich…