RIS AI
6 Treffer557 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…nutzbare Spezialmaschinen handelte und die Y-GmbH sich vertraglich exklusiv an die Auftraggeberin Z-AG gebunden hatte. Auch die Sozialplankosten sind von der Z-AG im Rahmen der Entschädigungsleistung zu berücksichtigen, weil die Y-GmbH lediglich einen Routinegewinn erzielt, mit dem nach Abzug der Restrukturierungskosten…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…geltend macht (vgl. EAS 1346) und der KESt-Abzug durch die inländische depotführende Stelle von der Nettodividende erfolgt. Eine Anrechnung oder Erstattung der jeweiligen ausländischen Quellensteuern kommt in solchen Fällen nicht mehr in Betracht. Rz 546: Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht von § 27 Abs…

InvFR 2018 Rz 275–2813.1.2.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…unterliegen. Durch den Abzug der Kapitalertragsteuer gelten die Erträge gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 als abschließend besteuert. Rz 276: Zur Frage der Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen siehe Abschnitt 7.4. Rz 277: Sind in den ausschüttungsgleichen Erträgen bzw. den Ausschüttungen Zinsen inländischer Schuldner im Sinne…

InvFR 2018 Rz 444–4564.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Stück)Zinsen inländischer Schuldner im Sinne des § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 enthalten, unterliegen diese entsprechend der Meldung nach der FMV 2015 dem KESt-Abzug. Rz 450: Jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Erträgen von im Inland…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ergibt sich aus den Bestimmungen des BWG. Zum Beispiel gelten Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgekassen nach dem BMSVG als Kreditinstitute. 27.10.5.3. Zessionen zu Factoringverträgen Rz 1605: Zessionen von Forderungen zur Erfüllung eines Factoringvertrages jeglicher Art unterliegen nicht der Gebühr. Dies gilt unabhängig davon…

GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

2.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis Rz 20: Sind von mehreren Beteiligten nur einzelne persönlich befreit, so bleibt die Gebühren- und Haftungsschuld (siehe Rz 1187, Rz 1193) der übrigen Beteiligten davon unberührt. Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich…