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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Nachweis einer bereits erfolgten Bevollmächtigung (allenfalls durch nachträgliche Beurkundung) nachzureichen (zB VwGH 16.3.1995, 94/16/0192; VwGH 22.3.1996, 95/17/0384). Aus der Datierung einer vorgelegten Vollmachtsurkunde kann aber nicht darauf geschlossen werden, dass erst mit der Datierung der Urkunde das…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…das bei einem unzuständigen Finanzamt eingebracht worden ist, von diesem nicht erledigt werden darf, sondern (auf Gefahr des Einschreiters) - nicht fristwahrend - an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder der Einschreiter an diese zu verweisen ist (§ 53 zweiter Satz BAO). Diese Bestimmung wurde durch das FORG aus…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass ersetzt (ab 1. Jänner 2014) folgende Erlässe: Formalerledigungen von Berufungen durch die Abgabenbehörde erster Instanz…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Erhebung bestimmter Abgaben eines durch persönliche Merkmale bestimmten Abgabepflichtigen zuständig (vgl. zB BFG 16.4.2021, RS/7100032/2021; 29.4.2021, RS/7100038/2021; 10.5.2021, RS/7100037/2021; 28.4.2021, RS/5100007/2021). Rz 4: Die Zuständigkeit eines Finanzamtes ist in…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Über einen Zuständigkeitsstreit (positiver oder negativer Kompetenzkonflikt) zwischen Abgabenbehörden des Bundes entscheidet der Bundesminister für Finanzen durch Weisung (§ 52 BAO). Diese Bestimmung hat bloß deklarativen Charakter, denn dem Bundesminister für Finanzen kommt als vorgesetztem Organ gegenüber den Vorständen aller Abgabenbehörden des Bundes das Weisungsrecht bereits…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…von zu Unrecht erstatteter Einkommensteuer erfolgt, indem die Bausparkasse vom auszuzahlenden Betrag den Rückforderungsbetrag einbehält (LStR 2002 Rz 1314). Rz 109: Für die pauschale Erstattung der Einkommensteuer aufgrund einer prämienbegünstigten Pensionsversorge im Wege des Rechtsträgers der Pensionsvorsorge ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 108a Abs…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ist grundsätzlich jenes Finanzamt zuständig, das bereits für die Erhebung der Kapitalertragsteuer zuständig gewesen ist (§ 240 Abs. 3 letzter Satz BAO), also das Finanzamt, das auch für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig ist. Diese allgemeine Regel wird allerdings durch die Spezialzuständigkeit…

ZustRL Rz 99–1043.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…99 EStG 1988 Rz 102: Eine Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 kann gemäß § 240 BAO beantragt werden. Für das Verfahren über die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuer ist grundsätzlich jenes Finanzamt zuständig, das bereits für die Erhebung der Abzugsteuer gemäß…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

…8/2019 wird durch folgenden Absatz ersetzt: "(6) Die Steuerrückzahlung kann durch einen Rückzahlungsantrag, der beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart einzureichen ist, erwirkt werden. § 240 Abs. 3 BAO ist anzuwenden. Der Antrag kann somit bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…b) Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) hebt das Finanzamt Österreich ein. 3.36. Landwirtschaftskammerumlagen Rz 175: Die Erhebung von Kammerumlagen für die Landwirtschaftskammern ist durch die die Landwirtschaftskammern regelnden Gesetze der Länder den Abgabenbehörden des Bundes übertragen. Das gilt nicht für die Länder Wien und Vorarlberg. Die…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Fällen der Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) das zur Feststellung berufene Finanzamt zuständig (Rz 199). 3.38.10. Erleichterung bei der Führung des Wareneingangsbuches Rz 194: Für die Bewilligung von Erleichterungen für einzelne Fälle - unter Abweichung von den Bestimmungen des § 127 BAO und der Abs…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…Funktion des ausländischen Unternehmens lediglich in einer bloßen Arbeitskräftevermittlung besteht. Die Zulässigkeit der unmittelbaren DBA-Anwendung durch Steuerfreistellung ist jedenfalls mit der Auflage zu verbinden, dass die lohnsteuerliche Erfassung der Arbeitskräfte sichergestellt wird. Hierzu muss vorweg das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen ein Finanzamt auswählen, das bereit ist…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen (zB Privatstiftungen, Sparkassen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder Unternehmen, die durch einen Umgründungsvorgang neu entstehen und bereits von Beginn an die Grenzen des § 61 Abs. 1 Z 1 BAO überschreiten). Rz 46: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…139/1979, einer "Finanzbehörde" übertragen sind (zB § 7 Abs. 5 WGG oder § 11 Abs. 2 WGG). Rz 37: § 60 Abs. 1 BAO ist nicht so zu verstehen, dass in der zuständigkeitsbegründenden Norm das Wort "Abgabenbehörde" bzw. "Finanzamt" enthalten sein muss. Vielmehr geht es um die…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…BAO erübrigt sich eine Delegation durch den Bundesminister. Das Finanzamt für Großbetriebe ist daher im Sinne des jeweils einschlägigen Staatsvertrages bzw. einer sonstigen einschlägigen Rechtsgrundlage insoweit als "bevollmächtigter Vertreter" des Bundesministers für Finanzen anzusehen. Gewisse Aufgaben, die sich aus einem Staatsvertrag oder einer anderen einschlägigen…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…2 BAO jenes Finanzamt, dessen Amtshandlung (zB durch Störung) betroffen ist. Zuständig für die Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise (§ 112 Abs. 3 BAO) ist jenes Finanzamt, bei dem die Angelegenheit eingebracht worden ist oder das die Angelegenheit zu erledigen oder sonst in Verhandlung zu…

BMF-010221/0028-IV/8/2019Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0028-IV/8/201929.01.2019

…Die Steuerrückzahlung kann durch einen Rückzahlungsantrag, der beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart einzureichen ist, unter Verwendung der dafür vorgesehenen Web-Formulare, erwirkt werden. § 240 Abs. 3 BAO ist anzuwenden. Der Antrag kann somit bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Der Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch das neu zuständige Finanzamt ist maßgeblich für den Zuständigkeitsübergang. Es kommt somit weder auf den Zeitpunkt an, in dem das die Zuständigkeit beeinflussende Ereignis eintritt, noch auf den Zeitpunkt, in dem das bisher zuständige Finanzamt von einem solchen Ereignis Kenntnis…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 2 Z 4 BAO). Für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug ist das Zollamt Österreich zuständig (§ 6 Abs. 5 KfzStG 1992)…

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Versicherungssteuer für das laufende und die zwei vorangegangenen Jahre berichtigen. Für den restlichen Zeitraum ist der Versicherer vom Finanzamt Österreich gemäß § 202 BAO heranzuziehen. Beispiel 2: Für ein Kraftfahrzeug wurde für die letzten fünf Jahre weder die motorbezogene Versicherungssteuer vom Versicherer noch eine Haftpflichtversicherungsprämie eingehoben…