…vor. 27.10.2.2. Stille Zession Rz 1582: Als stille Zession wird eine Abtretung verstanden, bei der der Schuldner (vorerst) nicht verständigt werden soll. 27.10.2.3. Zession zahlungshalber Rz 1583: Eine Zession zahlungshalber liegt vor, wenn der Zessionar die Forderung nur bis…
…Forderung beträgt 100, somit ist die Bemessungsgrundlage 100. Rz 1592: Bei einer zahlungshalber abgetretenen Forderung ist das Entgelt die Forderung des Zessionars gegenüber dem Zedenten, in jenem Ausmaß, als sie durch die Abtretung beglichen werden soll. Beispiel 1: A schuldet B 100. Zur Begleichung dieser…
27.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG Rz 1570: Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten unterliegen gemäß § 33 TP 21 GebG einer Gebühr von 0,8% des Entgelts. 27.10.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1571: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition…
…Entscheidend für die Beurteilung ist der Urkundeninhalt. Wird zwischen dem verbleibenden Vertragspartner und dem neuen Vertragspartner mit Zustimmung des ausscheidenden Vertragspartners ein neues Vertragsverhältnis begründet, so liegt keine Abtretung iSd § 33 TP 21 GebG (siehe Rz 1570 ff) vor, sondern ist die Vergebührung nach der…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
…Bund nach Eintritt eines Haftungsfalles. 27.10.5.5. Abtretung von Anteilen an Kapital- und Personengesellschaften sowie von Genossenschaftsanteilen Rz 1608: Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (oder auch an einer Flexiblen Kapitalgesellschaft), von Aktien sowie von Geschäftsanteilen an einer Erwerbs- und…
27.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG) 27.4.1. Gegenstand der Gebühr und Abgrenzung gegenüber keiner Gebühr unterliegenden Vertragstypen Rz 1400: Nach dieser Tarifpost unterliegen Bürgschaftserklärungen (siehe Rz 1401), sowie Erklärungen, wodurch jemand einer Verbindlichkeit als Mitschuldner beitritt (siehe Rz 1404 ff), einer Gebühr…