…die überwiegend Wohnzwecken dienen, einschließlich sonstiger selbständiger Räume und anderer Teile der Liegenschaft (wie Keller- und Dachbodenräume, Abstellplätze und Hausgärten, die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind/zuzuordnen sind). Rz 1356: Nicht maßgeblich ist die Dauer des Bestandverhältnisses. Sowohl ein langfristiger (Wohnungs-)Mietvertrag als auch ein kurzfristiges…
…einen freien Abstellplatz unter mehreren zur Verfügung stehenden wählen kann. Steht die Obsorgepflicht des Vertragspartners (Garagenbesitzer) im Vordergrund, so ist ein nicht der Gebührenpflicht unterliegender Verwahrungsvertrag anzunehmen; Beispiel: Es wird ein Garagierungsvertrag abgeschlossen, bei dem der Fahrzeugbesitzer das Recht auf Nutzung eines beliebigen Abstellplatzes innerhalb…