…gewerbliche Tätigkeit betreibt. Rz 253: Nur Geschäftseinrichtungen, die der Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit dienen (funktionales Element), können als Betriebsstätte angesehen werden. Die im innerstaatlichen Recht entwickelte Abgrenzung zwischen der aktiven betrieblichen Tätigkeit und der bloßen Vermögensverwaltung (§ 32 BAO) ist daher zu beachten. Aus einer vermögensverwaltenden…
…Tätigkeit liegt auch dann vor, wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt". Bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts sind daher die Liebhabereigrundsätze nicht anzuwenden (siehe auch § 2 Abs. 1 KStG 1988). Belegerteilungspflicht ist daher zB bei Wasserwerken, die überwiegend der Trinkwasserversorgung dienen und…
…Abs. 1 UStG 1994. Nach § 2 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Die Belegerteilungspflicht des § 132a BAO besteht ua. auch dann, wenn die Umsätze umsatzsteuerfrei sind, wenn sie unter der "Kleinunternehmergrenze" (zufolge § 6 Abs. 1…
…Qualifikation ist der wirtschaftliche Gehalt der Leistungsbeziehung, wobei die vertraglichen Vereinbarungen Anhaltspunkte zur sachgerechten Abgrenzung bieten können (Haftung, Gewährleistung, gewerbliche Schutzrechte, Zahlungsrisiken etc.). Lediglich an den Leistungsempfänger weitergereichte Kosten sind hingegen nicht einzubeziehen und ohne Gewinnaufschlag zu verrechnen. Ein allfälliger mit dieser Leistungsvermittlung verbundener administrativer…
…siehe auch Rz 111). Eine sachgerechte Abgrenzung kann auch dazu führen, dass ein Teil eines konzerninternen Darlehens als Fremdkapital und der andere Teil als Eigenkapital qualifiziert wird. Rz 110: Manche Staaten regeln in ihrem innerstaatlichen Recht die Kapitalausstattung eines Unternehmens dahingehend, dass ein gewisses Eigen…
…Ein funktionaler Zusammenhang besteht etwa dann, wenn die Kapitalbeteiligung den Betriebszweck der Betriebsstätte fördert oder zwischen Betriebsstätte und Kapitalgesellschaft enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen (EAS 3403). Die Erfassung der Beteiligung in den Büchern einer ausländischen (Personengesellschafts-)Betriebsstätte ist per se nicht ausreichend für die Zurechnung zur…
…um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, ohne dass das eingesammelte Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient, und keine Genehmigung gemäß Art. 5 der OGAW-RL benötigt. Rz 75: Fehlt einem Organismus für gemeinsame Anlagen lediglich die Bewilligung gemäß Art…
…Handelt es sich hingegen um Tätigkeiten, für die unabhängige Unternehmen bereit gewesen wären, eine Vergütung zu entrichten, oder die sie als Eigenleistung für sich erbracht hätten, so sind diese verrechenbar. Dies sind beispielsweise: a)Beratungsleistungen in den eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten der Tochtergesellschaft einschließlich…
…ist. Da das Veranlagungsspektrum eines AIF nach dem AIFMG grundsätzlich unbeschränkt ist (siehe Rz 75), ist für steuerliche Zwecke die Abgrenzung zwischen "normalen" AIF im Sinne des AIFMG und AIF in Immobilien auf die Definition der "Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien" im Sinne des § 14 KMG zurückzugreifen…
…11 oder 12 OECD-MA. Daher entfaltet auch der AOA keine Auswirkungen auf die Leistungsbeziehungen zwischen vermögensverwaltenden Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern. Rz 400: Vermögensverwaltende Personengesellschaften begründen für die Gesellschafter selbst dann keine Betriebsstätten, wenn die Gesellschafter gewerblich tätige Kapitalgesellschaften sind. Denn auch in solchen Fällen…
…Waren wahrnimmt und die Einkünfte aus den Tätigkeiten als Verteilungszentrum nach § 95 Z 1 GMSG als aktiv einzustufen sind, liegt ein aktiver NFE vor. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass weniger als 80% Aktivitäten aus dem Besitz von ausgegebenen Aktien oder der Finanzierung und Erbringung…
…Management Company Pass", welcher die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, die angezeigten Tätigkeiten grenzüberschreitend zu erbringen. Rz 36: Es kann zwischen Tätigkeiten von Verwaltungsgesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten in Österreich (§ 36 InvFG 2011) und jenen österreichischer Verwaltungsgesellschaften in anderen Mitgliedstaaten (§ 37 InvFG 2011) unterschieden werden. Wesentlich in beiden Fällen…
…wenn die Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung bestand, ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hatte und der Veräußerer bzw. Rechtsvorgänger in den letzten fünf Kalenderjahren zu mindestens 1% des Grund- oder Stammkapitals an dieser Kapitalgesellschaft beteiligt war. Im Regelfall weisen jedoch die DBA das…
…Allerdings fallen § 3-AIF in den Anwendungsbereich der AIFM-RL. Im Mittelpunkt der Regelungen der AIFM-RL steht mehr der Verwalter (Manager) bzw. dessen Tätigkeit und weniger der (alternative) Investmentfonds als Produkt. Das AIFMG, welches auf der AIFM-RL beruht, enthält somit grundsätzlich kaum Regelungen…
…Ausschließlicher Zweck ist die Veranlagung der beim Publikum beschafften Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in bestimmte liquide Finanzanlagen; die Anteile werden auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens des OGAW zurückgenommen und ausgezahlt; Bewilligung in Österreich gemäß …
…Informationen, die an anerkannten Wertpapiermärkten veröffentlicht werden, Öffentlich verfügbare Klassifikationen hinsichtlich des Kontoinhabers aufgrund eines standardisierten Branchenkodierungssystems. Im Zusammenhang mit der Verwendung öffentlich zugänglicher Informationen wird vom meldenden Finanzinstitut erwartet, die Art der verwendeten Information und das Abfragedatum festzuhalten (Sec. V Rz 12 CRS-Kommentar).
…Geschäfts-, Giro-, Spar- und Terminkonten sowie Konten, die durch Einlagenzertifikate, Sparbriefe, Investmentzertifikate, Schuldtitel oder vergleichbare Instrumente verbrieft sind, die von einem Finanzinstitut im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit geführt werden (vgl. zur Abgrenzung zum Finanzvermögen iSd § 60 GMSG Rz 58) Beispiel: Ein Konto…
…eines ähnlichen Finanzierungsarrangements zwischen dem Rechtsträger und der Person, die die Einlage leistet, entgegennimmt (Sec. VIII Rz 13 CRS-Kommentar). 8.4. Investmentunternehmen (§ 59 GMSG) Rz 57: Der Ausdruck "Investmentunternehmen" bedeutet einerseits einen Rechtsträger, der gewerblich vorwiegend eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten für einen…
…solchen Kapitalanlagen und mit Zuschreibungen derartiger Wirtschaftsgüter desselben Betriebes zu verrechnen. Ein allfälliger verbleibender negativer Überhang geht zu 55% in die betrieblichen Einkünfte ein. 3.2.2.4.2. Ermittlung des Veräußerungserlöses Rz 316: Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bildet der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis…
…Unterschieden zwischen natürlichen und juristischen Personen vgl. Rz 332. Rz 283: Bei der ertragsteuerlichen Behandlung ist grundsätzlich zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu unterscheiden. Der steuerliche Vertreter des Investmentfonds bzw. AIF iSd AIFMG hat auf Basis der FMV 2015 die steuerrelevanten Daten der Ausschüttung und…