…Als Besonderheit sieht die Regelung des § 40 ImmoInvFG eine Transformation der Einkünfte vor: Es kommt zu einer Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen gemäß § 30 EStG 1988 in Einkünfte aus Kapitalvermögen. Werden die Anteile in einem Betriebsvermögen gehalten…
…tatsächlichen geographischen Verteilung der Immobilien-Investments (aufgeteilt nach Staaten, mit denen nach dem jeweiligen DBA die Anrechnungsmethode und Staaten, mit denen nach dem jeweiligen DBA die Befreiungsmethode zur Anwendung kommt) der einzelnen REITs zu erfolgen. Dabei ist die Aufteilung nicht nach der Anzahl der Immobilien…
…deren Ausschüttung an den Immobilienfonds durch die ausschüttende Kapitalgesellschaft als Schuldnerin. Bei der späteren (fiktiven) Ausschüttung fällt keine KESt mehr an. Rz 448: Soweit ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ansässigkeitsstaat des beschränkt steuerpflichtigen Anteilinhabers besteht, kann auf dessen Antrag eine DBA-konforme Entlastung von der österreichischen…
…4 OECD-MA, weil sie als Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Somit sind sie abkommensberechtigt. Daher ist inländischen Immobilienfonds auf Antrag eine Ansässigkeitsbescheinigung zu erteilen, damit sie im anderen Vertragsstaat eine Entlastung der Gewinnausschüttungen ihrer ausländischen Grundstücksgesellschaften beantragen können. …
…unter der Kennzahl 949, 950 bzw. 951 einzutragen, die Besteuerung erfolgt mit dem besonderen Steuersatz von 27,5%. Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten jeweils zum 31.12. als zugeflossen. Ermittlung des ausschüttungsgleichen Ertrages X1: 90% der Differenz Rücknahmepreis 1.1. zu 31.12. sind 4,5…
…sind dabei von der depotführenden Stelle um die in den Jahresmeldungen und Ausschüttungsmeldungen veröffentlichten Beträge ("Korrektur Anschaffungskosten") zu erhöhen bzw. zu vermindern. Rz 243: Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch die inländische depotführende Stelle sind die Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs…
…Abs. 2 Z 3 InvFG 2011) zu erhöhen sind. Ausschüttungen aus Nichtmeldefonds unterliegen in voller Höhe der Besteuerung und verändern die Anschaffungskosten nicht. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch die inländische depotführende Stelle sind die Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs. 1…
3.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.3.4.1. Zeitliche Erfassung Rz 366: Siehe die Ausführungen unter Rz 193. 3.3.4.2. Komponenten und steuerliche Behandlung Rz 367: Siehe die Ausführungen unter Rz 178 ff. 3.3.4.2.1. Einkünfte iSd § 27 EStG…
…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des…
…Betriebsvermögensvergleiches durch Teilwertabschreibungen bzw. Zuschreibungen verändern. Dabei ist zu beachten, dass sich die Obergrenze für Zuschreibungen mit der Anpassung der Anschaffungskosten erhöht. Ein weiterer Unterschied ergibt sich bei den Anschaffungsnebenkosten: Im betrieblichen Bereich sind Anschaffungsnebenkosten zu berücksichtigen, das Abzugsverbot nach § 20 Abs. 2 EStG 1988…
…Besteuerung ausgenommen sind. Die Ermittlung der nach der derzeitigen Rechtsauslegung erforderlichen Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die…
…1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds 4.1.1.5.1. Allgemeines Rz 428: Mit Inkrafttreten des BBG 2011 am 1.4.2012 erfolgte eine Ausweitung der Besteuerung auf realisierte Substanzgewinne von Kapitalanlagen (§ 27 Abs. 3 EStG…
…ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Dazu zählen einerseits Einkünfte aus im Inland gelegenen Betriebsstätten sowie die im § 98 Abs…
…Jahr der Abwertung nachversteuert wird. Diese Vorgangsweise ist jedoch nur zulässig, wenn gemäß DBA oder der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerungen (BGBl. II Nr. 474/2002) für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Anrechnungsmethode zur Anwendung gelangt und ist mit der…
…wiederkehrende Leistungen für die Gebrauchsüberlassung gehören auch dann zum Wert, wenn sie unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen auf andere Leistungen angerechnet werden können (wesentliche Bedeutung bei Nutzungsverträgen und Leasingverträgen mit Kaufoption). Rz 1291: Ein wie auch immer bezeichneter Einmalbetrag, der bei vorzeitiger Vertragsauflösung nicht rückzahlbar ist…
…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Rz 246: Der Steuerpflichtige hat dabei den Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises…
…des Zuflusses an; der Zufluss findet im tatsächlichen Zeitpunkt der Ausschüttung statt. Bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgt die Erfassung allfälliger Erträge mit dem Entstehen des Anspruches auf Ausschüttung, dies ist idR mit dem Ende des Geschäftsjahres des Investmentfonds (nicht erst im Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses) gegeben.
…Ergebnis auch die Höhe des pauschal ermittelten ausschüttungsgleichen Ertrags. Die Besteuerung erfolgt zum besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind die Ausschüttungen gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Ist der Immobilienfonds nicht öffentlich angeboten…
…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz von 27,5% gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Rz 440: Der Steuerpflichtige hat dabei den Veräußerungsgewinn durch…
…Konzerns die Aufgabe, Lizenzrechte des ausländischen Stammhauses international zu verwerten und wird der Wert dieser Lizenzrechte auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 mit dem fremdüblichen Wert als Vermögen der inländischen Niederlassung angesetzt, ist den erzielten Lizenzeinnahmen eine angemessene Abschreibung des gemäß § 6…