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961 Treffer304 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1287–129527.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wiederkehrende Leistungen anzusehen und nur anteilsmäßig in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sie für eine längere Nutzungszeit als drei Jahre bestimmt sind und sich aus dem Inhalt der Vereinbarung oder auf Grund gesetzlicher Vorschriften ergibt, dass ein aliquoter Rückforderungsanspruch (nicht "abgewohnter" Teil) des Bestandnehmers hinsichtlich der…

GebR 2025 Rz 1296–130127.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Schriften auf Grund des Urkundeninhaltes (siehe Rz 1086) zu einem Bestandteil des Bestandvertrages werden. Das sind zB: Betriebskosten zB für Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder die Grundsteuer (siehe Rz 1302 ff); Baukostenbeiträge und Darlehensannuitäten (siehe Rz 1306 ff), die nach Maßgabe der tatsächlichen Dauer des Bestandverhältnisses…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

…nur für jene Baumarten gewährt, die zu mindestens 5% gerechnet von der Gesamtfläche des Wirtschaftswaldes-Hochwaldes geschädigt sind." 2. Nach § 9 wird folgender § 9a samt Überschrift eingefügt: "Wesentlich abweichende Verhältnisse § 9a. Liegen auf Grund von Schäden durch höhere Gewalt vorübergehend nicht bestockte Holzbodenflächen (Blößen) und…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…kürzere Zeit; anderer Vertragspartner kann nicht kündigen; nach Ende des Verzichtes ist die Kündigung jederzeit möglich | Bestimmte Dauer iHv so vielen Jahren, als vom einseitigen Kündigungsverzicht umfasst + unbestimmte Dauer (insgesamt maximal 27 Jahre) | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte); Verlängerung um eine weitere…

GebR 2025 Rz 1345–134827.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Gebührenbemessung ist von einer bestimmten Dauer von 5 Jahren und der unbestimmten Dauer auszugehen. Bemessungsgrundlage ist somit der achtfache Jahreswert. Rz 1346: Auf unbestimmte Dauer abgeschlossene Bestandverträge, bei denen zunächst für eine bestimmte Zeit ein beiderseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wurde, sind für die Zeit des…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…internationalen Konzerns die Aufgabe, Lizenzrechte des ausländischen Stammhauses international zu verwerten und wird der Wert dieser Lizenzrechte auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 mit dem fremdüblichen Wert als Vermögen der inländischen Niederlassung angesetzt, ist den erzielten Lizenzeinnahmen eine angemessene Abschreibung des gemäß…

GebR 2025 Rz 1458–146727.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eines Nutzungsentgelts" "Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Beendigung" Rz 1460: Folgende Vertragsausgestaltungen können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: Verpflichtung des Grundeigentümers zur Duldung bzw. Unterlassung von Nutzungen keine Kündigungsrechte einmaliges Entgelt Publizität nach außen (insbesondere Grundbuchseintragung) 27.5.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1461:…

GebR 2025 Rz 1163–117021. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Grundsätzen. Auf Grund des § 16 Abs. 2 BewG 1955 erging zu § 16 Abs. 1 BewG 1955 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II Nr. 20/2009 zur verbindlichen Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten zum Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten…

GebR 2025 Rz 1745–175029.4. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage bis 31. Dezember 2024)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Euro maßgeblich. 29.6. Befreiung für die Abwehr von Hochwasserschäden (Rechtslage ab 1. Jänner 2025) Rz 1749: Entgelte im Zusammenhang mit dem einem Rechtsträger (§ 107 Abs. 2 Z 2 EStG 1988) eingeräumten Recht, Grund und Boden nach Maßgabe der Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes - WRG 1959, BGBl…

GebR 2025 Rz 1306–131227.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Leistung von bestimmten Investitionen ist in die Bemessungsgrundlage für die…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bemessungsgrundlage für die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG ist der Wert der Verbindlichkeit. Der Wert der Verbindlichkeit ist idR nach § 26 GebG zu bestimmen. Ist die Verbindlichkeit unbestimmt und kann deren Betrag auch nicht annähernd festgesetzt werden, bildet der Wert der Hypothek (Wert des…

GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Liegenschaft und die Einräumung des Fruchtgenussrechtes wiederum gegen laufende Zahlung von Beträgen in Höhe der AfA erfolgt (vgl. VwGH 3.9.2020, Ra 2020/16/0109). Rz 1044: Von keinem einheitlichen Rechtsgeschäft ist unter anderem auszugehen, wenn einerseits für die Liegenschaftsübertragung und andererseits für das…

InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…unabhängig von der Behaltedauer und der Beteiligungshöhe steuerpflichtig. Für Investmentfondsanteile, die von natürlichen Personen in deren Privatvermögen gehalten werden, bedeutet dies, dass es neben der Besteuerung der laufenden Erträge eines Investmentfonds (ordentliche Erträge und Substanzgewinne im Fonds) zu einer Besteuerung des realisierten Wertzuwachses anlässlich der…

GebR 2025 Rz 1171–117521.2. Sonderbestimmungen bei der Bewertung auf dem Gebiet des Gebührengesetzes 1957
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der spätere Eintritt der auflösenden Bedingung keine Berücksichtigung und führt zu keiner nachträglichen Gebührenbemessung. Rz 1174: § 26 GebG erklärt die Abzinsungsanordnung des § 15 Abs. 1 BewG 1955 bei der Bewertung von wiederkehrenden Leistungen gebührenrechtlich für unanwendbar. Es ist die jeweilige Summe der einzelnen Jahreswerte maßgeblich…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Person ihr österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebsstätte im Jahr 1 veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen Erfassung des Betriebs in Österreich eine Pensionsrückstellung berücksichtigt, dann unterliegen die im Jahr 3 anfallenden nachträglichen Einkünfte auf Grund der Auflösung der Pensionsrückstellung der inländischen Besteuerung…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…mit Mietaufwendungen stehenden Aufwendungen hat laufend zu erfolgen und ist bei jeder Neuveröffentlichung des Ausgabe- bzw. Rücknahmepreises zu aktualisieren. Abschreibungen gemäß § 204 UGB (entspricht steuerlich der AfA und den Teilwertabschreibungen) dürfen nicht als Aufwendungen berücksichtigt werden. Ebenso mindern Aufwendungen, für die Instandhaltungsrücklagen zu bilden sind…

GebR 2025 Rz 1494–150127.7.3. Leibrentenverträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Betriebes finden bei der Ermittlung dieses Wertes keine Berücksichtigung. 27.7.3.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1501: Der Gebührensatz für die Leibrentenverträge gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 3 GebG beträgt 2% von der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist der…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…anzuwenden. Hektarsätze für Sonderbetriebsklassen § 8. (1) Auf Grund des § 46 Abs. 3 Z 3 BewG. 1955 werden festgestellt: 1.Die in der Anlage 4 enthaltenen Hektarsätze für Krummholzflächen (§ 2 Abs. 6 Z 2 der Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung - BANU-V), Nichtholzbodenflächen, Standortschutzwälder mit und ohne möglicher…

PV-Erlass Rz 42–452.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Pauschalierung erfasst und nicht gesondert abzugsfähig. Hinsichtlich des für Zwecke der gewerblichen Schweinemast verwendeten Stroms ist die anteilige AfA (60%) als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Überdies kann im Jahr der Anschaffung ein IFB geltend gemacht werden. Rz 44: Betreiben mehrere Personen, die einen land- und forstwirtschaftlichen…

KfzBStR 2021 Rz 1018–1022B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die unmittelbar aus dem übrigen Unionsgebiet in das Inland gebracht werden und die bereits im übrigen Unionsgebiet zum Verkehr zugelassen waren, ist für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe die jeweilige Rechtslage anzuwenden, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung in Österreich anzuwenden gewesen wäre. Für nähere Ausführungen…