…Abruf (on-call services), soweit dokumentiert werden kann, dass die Tochtergesellschaft diese benötigt, wobei das Ausmaß des tatsächlichen Leistungsbedarfs für einen Mehrjahreszeitraum zu untersuchen ist (Z 7.17 OECD-VPL); e)Produktions- und Investitionssteuerung, soweit diese im Interesse der Tochtergesellschaft erfolgt; f)Kosten einer laufenden…
…sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten der Bundesverwaltung umfassen Angelegenheiten der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung sowie des übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinden in Bundesangelegenheiten. Der Behördenbegriff der BVwAbgV ist somit ein funktioneller…
2.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten…
…60 Abs. 1 Z 2 BAO). 3.27. Kammerumlagen nach dem WKG Rz 159: Für die Erhebung der Wirtschaftskammerumlage gemäß § 122 Abs. 1, 2 und 3 WKG (KU1) sind die Abgabenbehörden des Bundes zuständig (§ 122 Abs. 6 WKG). Daher ist gemäß § 61 Abs. 2 erster…
27.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts 27.3.2.1.3.1. Betriebskosten als Nebenleistung Rz 1302: Die Betriebskosten (zB Beheizungs- und Warmwasserkosten) sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Bestandnehmer ausdrücklich zur Zahlung der Kosten im Bestandvertrag verpflichtet. An…
27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…
…erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den Gebührenbetrag, das Datum der Selbstberechnung und die Unterschrift des Bestandgebers enthalten muss. Rz 1375: Bei elektronischen Urkunden ist der Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung samt Gebührenbetrag und Datum der Selbstberechnung in einer Beilage zur elektronischen Urkunde zu dokumentieren. Diese Beilage…
…10. Die darauf entfallende KESt iHv 1,65 (27,5% von 60% von 10) wird am 20.12. ausgeschüttet. Der KESt-Abzug durch die depotführende Bank des P führt nicht zur Endbesteuerung. Die Erträge sind zu 100% in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen (10 je Anteil, gesamt…
…Risiken übernommen bzw. kontrolliert oder durch sie geschaffen werden (Z 7.45 OECD-VPL). Entscheidet sich der Abgabepflichtige für die Anwendung des LVAIGS-Ansatzes, kommen insbesondere folgende Vereinfachungen zu tragen (Z 7.52 ff OECD-VPL): Eine Verrechnung erfolgt anhand einzelner Dienstleistungskategorien. Es ist nicht…
6. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls 6.1. Ausgangspunkt: Fondsergebnis Rz 495: Ausgangspunkt für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ist das Fondsergebnis, das auf Grundlage der Fondsbuchhaltung zu ermitteln ist. Die Fondsbuchhaltung ist nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchhaltung zu ermitteln. Die Geschäftsvorfälle müssen sich…
…gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelte ausschüttungsgleiche Ertrag bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der Anleger hat die ausschüttungsgleichen Erträge im Jahr des Zuflusses (der Zufluss wird nach § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 für das jeweilige Kalenderjahr mit 31.12…
…Ertrag 3.2.4.2.1. Zeitliche Erfassung Rz 344: Die zeitliche Erfassung entspricht der Vorgangsweise bei Anteilen im Betriebsvermögen von natürlichen Personen (siehe Rz 284 f). Beispiel: Das Geschäftsjahr des thesaurierenden Investmentfonds I endet am 30.10. Die Ausschüttung der KESt wird am 20…
…dass bei der Ermittlung des der österreichischen Betriebsstätte zuzuordnenden Gewinnes darauf Bedacht zu nehmen ist, dass der dem Unternehmen aus dem Österreich-Geschäft erwachsende Gewinn durch Nutzung des der Betriebsstätte zuzuordnenden Firmenwertes "mitverdient" worden ist, was zu einer entsprechenden Abgeltung im Verrechnungspreisweg Anlass geben muss…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…
…werden, bedeutet dies, dass es neben der Besteuerung der laufenden Erträge eines Investmentfonds (ordentliche Erträge und Substanzgewinne im Fonds) zu einer Besteuerung des realisierten Wertzuwachses anlässlich der Veräußerung eines Investmentfondsanteils kommt. Bei inländischen Investmentfonds stellt die Rücknahme eines Fondsanteilscheins den üblichen Fall einer Veräußerung dar…
…Ordner). 3.2.3.3. Anzeige und Entrichtung Rz 85: Die selbstberechneten und in den Aufschreibungen erfassten Hundertsatzgebühren sind vom Inhaber der Bewilligung bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats (zB Gebührenschuld entstanden im Jänner, Fälligkeitstag 15. März) an das…
…erfolgen, Verluste werden unter Kennzahl 892 eingetragen. Bis 2015 waren die Gewinne unter der Kennzahl 865 zu erfassen. Beispiel: Anschaffung von 500 Anteilen des ausschüttenden Nichtmeldefonds "AB-Invest-Direkt (A)" am 15.4.2014 über ein ausländisches Kreditinstitut; Anschaffungskosten: Euro 31,50 je Fondsanteil zzgl…
…2.4.1. Allgemeines Rz 315: Die Veräußerung von Betriebsvermögen führt grundsätzlich zu Einkünften aus der jeweiligen betrieblichen Einkunftsart. Handelt es sich um Investmentfondsanteile, fällt die Veräußerung unter den besonderen Steuersatz von 27,5% des § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Dieser gilt für…
… 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 angeführten Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27 EStG 1988. 3.4.1.2. Einkünfte im Sinne des § 27 EStG 1988 3.4.1.2.1. Dividenden Rz 379: Auf Gewinnausschüttungen ist die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 KStG 1988 nicht anzuwenden…
…Erfüllung der Voraussetzungen des § 98 Abs. 1 EStG 1988 das Finanzamt für Großbetriebe zuständig ist. Das Finanzamt für Großbetriebe ist weiters zuständig für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer auf Grund von völkerrechtlichen Verträgen (§ 61 Abs. 4 Z 1 BAO). Zahlungen einer Privatstiftung zur Abgeltung von gerichtlich…