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GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sowie der abzuführende Nettobetrag anzuführen. Rz 69: Hat die Behörde zu Unrecht eine Gebühr inklusive Pauschalbeträgen eingehoben und wird die Gebühr vom Finanzamt Österreich zurückgezahlt (siehe Rz 76), ist nach Verständigung durch das Finanzamt Österreich der eingehobene Pauschalbetrag bei der nächsten Überweisung an das Finanzamt…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…innerhalb dieser Frist nicht entrichtet, so haben die Organe der Behörde gemäß § 34 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1700 ff) einen Befund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu übersenden. Das Finanzamt hat als Folge der Nichtentrichtung einen Bescheid gemäß § 203 BAO zu…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Vorarlberg). Diese Abgaben werden von den deutschen Zollbehörden erhoben. Rz 72: Zu den Aufgaben, die ausschließlich durch das Finanzamt Österreich zu erledigen sind und die deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt, gehören die in …

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in Hinblick auf § 2 Z 1 GebG befreit, weil die Abschrift im Interesse des Bundes (Gebührenerhebung) liegt. 25.1.4. Zur Gebührenanzeige verpflichtete Personen Rz 1210: Zur Gebührenanzeige verpflichtet sind die Vertragsteile; der Urkundenverfasser, das sind vor allem Rechtsanwälte und Notare; jeder, der eine Urkunde…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt Österreich zuständig (…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Unterlagen, mit denen die Zahlung der Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers Die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteten Gebühren darf ausschließlich durch das Finanzamt Österreich erfolgen.

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Erstattungskodex (§ 351j Abs. 2 letzter Satz ASVG). Rz 50: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung von Abgaben: im Bereich der Ertragsteuern: Erhebung der durch die Urlaubs- und Abfertigungskasse abzuführenden Lohnsteuer (§ 8 Abs. 8 BUAG…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abs. 1 VVG "im Namen des Berechtigten als Gläubiger" einen Exekutionsantrag an das zuständige Bezirksgericht zu stellen. Wenn dies im Interesse der Raschheit und der Kostenersparnis gelegen ist (zB Vorliegen eines eigenen Vollzugsdienstes, Amtsexekutor), kann die Einbringung auch durch die Vollstreckungsbehörde selbst vorgenommen werden. Gemäß …

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…also das Finanzamt, das auch für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig ist. Diese allgemeine Regel wird allerdings durch die Spezialzuständigkeit nach § 61 Abs. 4 Z 2 BAO verdrängt, wonach für das Verfahren über die Rückzahlung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Grundlage…

GebR 2025 Rz 1630–163727.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Begründung der wechselrechtlichen Verpflichtung. Wird auf einem trassiert eigenen Wechsel das Akzept gesetzt, ohne dass eine Übergabe des Wechsels erfolgt, entsteht keine Gebührenschuld. ein amtlicher Gebrauch gemacht wird. Zum Begriff amtlicher Gebrauch siehe Rz 120 ff. Rz 1634: Die Gebührenschuld kann auf Grund der Ausführungen…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Z 2 BAO das Finanzamt Österreich mit der Durchführung der Außenprüfung betreffend die GSBG-Beihilfe auch dann beauftragen, wenn dieses keine Außenprüfung betreffend die Umsatzsteuer in Vorbereitung hat - zB wenn im Zuge der Abwicklung der GSBG-Beihilfe ein Ermittlungsbedarf festgestellt worden ist. Durch diese Regelung…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…zuständig. In allen anderen Fällen ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 2 BAO). 3.27. Kammerumlagen nach dem WKG Rz 159: Für die Erhebung der Wirtschaftskammerumlage gemäß § 122 Abs. 1, 2 und 3 WKG (KU1) sind die Abgabenbehörden des Bundes zuständig (§ 122…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…entfällt das Erfordernis der urschriftgetreuen Wiedergabe. Für den Fall, dass dauerhafte Wiedergaben erstellt werden (wenn zB Ausdrucke vorgenommen werden, etwa bei Belegerstellung durch ein Kassensystem), sind diese Belegdaten auch auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Aufzeichnungen, bei denen die Abgabenbehörde die…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…durch den Bundesminister. Das Finanzamt für Großbetriebe ist daher im Sinne des jeweils einschlägigen Staatsvertrages bzw. einer sonstigen einschlägigen Rechtsgrundlage insoweit als "bevollmächtigter Vertreter" des Bundesministers für Finanzen anzusehen. Gewisse Aufgaben, die sich aus einem Staatsvertrag oder einer anderen einschlägigen Rechtsgrundlage ergeben, behält sich der…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…Aufgrund der internen Weiterbearbeitung des Dokuments ist nur dann sichergestellt, dass die Signatur bzw. das Siegel durch den Sachbearbeiter überprüft werden kann. wenn diese Funktion auch tatsächlich verwendet worden ist. 2.1.2. Begleitung einer Unternehmensübertragung 2.1.2.1. Antrag auf Begleitung einer Unternehmensübertragung…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Erledigungsgebühr Rz 539: Entsteht keine Gebührenschuld für die Gebühr, ist die Vorauszahlung durch das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu erstatten. Eine Rückerstattung der Gebühr durch die für die Ausstellung der Reisedokumente zuständige Behörde darf mangels Zuständigkeit nicht erfolgen. Rz 540: Wird das Ansuchen auf…

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die gebührenpflichtige Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Behörde sowie das Datum, an dem der Vermerk angebracht wurde, zu enthalten. Rz 62: Ist die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten, Reisepässen oder Personalausweisen)…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) von Abgabepflichtigen, die im Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Steuernummer erhalten haben, siehe dazu unten, Rz 137. Diese Regelung ermöglicht eine zentrale Vergabe von Steuernummern und UID-Nummern durch das Finanzamt Österreich. Das gilt auch…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Berechtigung dieser Abgaben entrichtet, soll im Hinblick auf das Zinsenrisiko gleichbehandelt werden, wie ein Abgabepflichtiger, der eine Aussetzung der Einhebung dieser Abgabenschuldigkeiten beantragt hat. Die Beschwerdezinsen dienen nur dem Ausgleich des Zinsenrisikos betreffend strittige Abgaben im Verhältnis zwischen Abgabenbehörde und Abgabepflichtigen. Die Verhältnisse gegenüber Dritten…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bemessungsgrundlage, den Gebührenbetrag und das Datum des Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 1046 ff). 3.2.3.2. Vermerk auf den Urkunden Rz 83: Auf allen Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche in die Aufschreibungen aufgenommen wurden, ist ein Vermerk anzubringen, der die Bezeichnung des Bewilligungsbescheides (siehe…