…131b BAO). Unter Bargeschäft sind erfolgswirksame Bareinnahmen und Barausgaben zu verstehen. 2.4.17. Bareingang/-ausgang Bareingänge sind alle Zuflüsse von Bargeld, die sich erhöhend auf den Bargeldbestand auswirken, unabhängig davon, ob sie erfolgswirksam sind (zB Bareinlagen). Barausgänge sind alle Abflüsse, die den Bargeldbestand mindern…
2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…
…2011 ist als Veräußerung zu werten und steuerbar. Die sich ergebende Wertsteigerung bei Abwicklung eines OGAW gemäß § 63 InvFG 2011 ist ebenfalls steuerbar. Rz 225: Im Gegensatz dazu ist der Umtausch von Anteilen in Folge einer Verschmelzung gemäß §§ 114 bis 127 InvFG 2011 nicht als…
…sind Zinsen aus einer Kaufpreisforderung, die aus der Veräußerung eines Betriebs herrühren, nicht unter Art. 7, sondern unter Art. 11 des Abkommens zu subsumieren und sind daher nach Maßgabe des Art. 11 im Betriebsstättenstaat von der Besteuerung freizustellen (AÖF Nr. 34/2000 und EAS 1785).
…Beteiligung am "Eigenkapital" vorliegt (siehe KStR 2013 Rz 557, 1193 ff und EStR 2000 Rz 6112c). Bei in- und ausländischen Organismen, die als Investment- oder Immobilienfonds eingestuft werden, wird eine allfällige Steuersubjekteigenschaft nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen von § 186 und § 188 InvFG 2011 bzw. § 40 und …
3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…
…2 KStG 1988 nicht anwendbar ist. Rz 102a: Kosten für Shareholder Activities, die auf Ebene eines Konzernunternehmens entstehen, sind von dem Konzernunternehmen an den Anteilseigner, in dessen Interesse die Tätigkeiten erbracht werden, zu verrechnen. Rz 103: Auf dieser Grundlage werden daher beispielsweise als nicht verrechenbar…
…werden. Rz 504: Treffen Verlustvorträge aus Geschäftsjahren bis einschließlich 2012 und aus Geschäftsjahren ab 2013 zusammen, erfolgt bei vorliegenden Substanzgewinnen vorrangig eine Verrechnung von Verlustvorträgen aus Geschäftsjahren bis einschließlich 2012. Verlustvorträge aus Geschäftsjahren ab 2013 werden unabhängig davon mit ordentlichen Einkünften verrechnet. Rz 505: Im…