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5 Treffer341 msnur geltende Fassungen
2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Vergleiche, die mit einem Sozialhilfeträger über Ersatzansprüche abgeschlossen werden Rz 1558: Sozialhilfeträger sind Länder und Fonds mit Rechtspersönlichkeit. Nach den Sozialhilfegesetzen können über Ersatzansprüche mit den Verpflichteten Vergleiche geschlossen werden, die aus sozialen Gründen befreit bleiben. 27.9.4.4. Vergleiche mit dem Bundesminister für…

GebR 2025 Rz 1520–153027.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…VwGH 17.2.1992, 91/15/0087). Ein Pfandangebot löst keine Gebührenpflicht aus, soweit nicht bereits im Vorfeld eine Einigung oder ein gültiger Konsensualvertrag zwischen den Vertragsparteien über die Pfandbestellung zustande gekommen ist, der mit dem Pfandangebot als rechtsbezeugend beurkundet wird (VwGH 10.6.1991…

BMF-010224/0374-IV/8/2018Konsultationsvereinbarung vom 30. Oktober 2018 zur Auslegung von Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010224/0374-IV/8/201822.11.2018

…die von österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragen werden. Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA dürfen Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, abweichend von Artikel 18 Absatz 1 des DBA nur in diesem anderen Staat besteuert werden …

2025-1.070.626Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.070.62602.01.2026

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…