RIS AI
9 Treffer388 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…3.6.1.1. Benutzung des Kraftfahrzeuges Rz 201: Voraussetzung für alle Befreiungen ist die vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderung zur persönlichen Fortbewegung. Die vorwiegende Verwendung muss zur Erlangung der Befreiung glaubhaft gemacht werden (z.B. Bejahung einer diesbezüglichen außergewöhnlichen Belastung…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

… 134a Abs. 3 BAO genannten Fristen vom Bundesminister für Finanzen bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die eine längere generelle Frist rechtfertigen, mit Verordnung erstreckt werden. Der Bundesminister für Finanzen kann damit sowohl die allgemeine Frist (31.3. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres) als auch die…

BMF-010221/0776-VI/8/2014Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden von Österreich und Guernsey betreffend Kostenregelung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0776-VI/8/201409.07.2015

…Behörde der ersuchenden Partei zur Prozessführung vor den Gerichten der ersuchten Partei im Zusammenhang mit einem bestimmten Auskunftsersuchen bestellt oder verpflichtet wird. 3. Sind bei einem bestimmten Ersuchen außergewöhnliche Kosten oberhalb eines Betrags von 500,- Euro oder des entsprechenden Betrags in Pfund Sterling zu erwarten…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Fonds gemäß Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (§ 9 Abs. 2 und Abs. 3 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015) die Geltendmachung der Haftung des Rechtsträgers (Fondsgesellschaft) und des steuerlichen Vertreters für die Richtigkeit von Meldungen gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs…

GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Der Übergeber ist am 3.10.1956 geboren. | Gemeiner Wert bew BV | 53.000 Euro | Teilwert bew BV | 53.000 Euro | Gemeiner Wert Grdst | 40.000 Euro | Einheitswert Grdst | 12.000 Euro | Verbindlichkeiten | 5.000…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Befreiung ab Überreichung der Abgabenerklärung Kr 21 zu. Rz 306: Die Bestimmung des § 6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 bietet die Möglichkeit, eine allfällige unrichtige Steuerberechnung zu berichtigen. Da bei Nichtvorlage der Abgabenerklärung Kr 21 die Berechnung der Versicherungssteuer nicht zu Unrecht erfolgt ist…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

… 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung in Folge höherer Gewalt an das Vorliegen eines außergewöhnlichen Ereignisses an (VwGH 25.03.1966, 1564/65). Kalamitätsnutzungen führen zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Umsatzsteuer des § 4 Abs. 1 Erdgasabgabegesetz) bzw.Netzbetreibers zuständigen Finanzamt; in den Fällen des Netzbetreibers§ 3 Abs. 2 Erdgasabgabegesetz als Haftenden (im Fall desdem für die Erhebung der § 4 Abs. 2 Erdgasabgabegesetz)Umsatzsteuer des Verwenders des Erdgases zuständigen Finanzamt. zuständige Finanzamt zuständig (§ 6 Abs…