RIS AI
961 Treffer463 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Anspruchszinsen (§ 205 BAO; Nachforderungszinsen, Gutschriftzinsen) ist jenes Finanzamt, dem die Erhebung der betreffenden Abgabe (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) obliegt. 3.38.1.6. Beschwerdezinsen Rz 182: Zuständig für die Festsetzung von Beschwerdezinsen ist jenes Finanzamt, das für die Erhebung der betreffenden Abgabe zuständig ist (§ 205a BAO). 3…

2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

…zinsen | Aussetzungs- zinsen | Anspruchs- zinsen | Beschwerde- zinsen | Umsatzsteuer- zinsen | Zinsen gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz COFAG-NoAG | Zinsen gemäß § 16 Abs. 1 zweiter Satz COFAG-NoAG | 09.04.1999 | 2% | 6% | 3% | - | …

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…sind (nach § 205a Abs. 3 BAO) nur insoweit festzusetzen, als ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er von dem ihm zugrundeliegenden Anbringen abweicht oder ein Bescheid angefochten wird, dem kein Anbringen zugrunde liegt; für denselben Zeitraum weder Anspruchszinsen (§ 205 BAO) noch Umsatzsteuerzinsen (§ 205c…

VPR 2021 Rz 318–3212.2.3.2. Zinsen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.2. Zinsen Rz 318: Zinsen können der Betriebsstätte nicht angelastet werden, wenn dies lediglich auf Grund einer internen Schuldverpflichtung der Betriebsstätte gegenüber dem Stammhaus geschieht (OECD-MK Art. 7 Z 42 idF vor 2010). Nutzt die Betriebsstätte daher Eigenmittel des Unternehmens, so…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern Rz 109: Zur sachgerechten Abgrenzung und Anerkennung der konzerninternen Überlassung von Finanzmitteln - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei…

VPR 2021 Rz 507–5134.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…RV/7100052/2012; zur verdeckten Ausschüttung BFG 9.4.2021, RV/2100924/2020). 4.1.3.2. Verrechnungspreisverbindlichkeiten Rz 511: Werden die grenzüberschreitenden konzerninternen Geschäftsbeziehungen im Ausland einer Primärberichtigung unterzogen und wird diese Berichtigung auf österreichischer Seite als berechtigt anerkannt, dann muss bei der österreichischen…

VPR 2021 Rz 458–4643.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…unter "Verwendete Währung" anzugeben ist. Wenn gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlüsse als Grundlage für die Berichterstattung dienen, sind sämtliche Beträge in die ausgewiesene funktionale Währung des berichtenden multinationalen Unternehmens umzurechnen, wobei der durchschnittliche Wechselkurs in der Anlage 3 anzugeben ist (vgl. EU-Amtshilferichtlinie, Anhang III, Abschnitt III…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…ist in einem zu Beginn des Jahres 1 um 2,000.000 € errichteten Unternehmensgebäude untergebracht, das nach griechischem Recht mit 12% und nach österreichischem Recht mit 3% steuerlich abzuschreiben ist. Die im Jahr 5 in Griechenland mit 240.000 € abgesetzte AfA ist - entsprechend…

InvFR 2018 Rz 210–2133.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Die Einkünfte aus den ausschüttungsgleichen Erträgen sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 937 einzutragen. Zugeflossene ausschüttungsgleiche Erträge bis 31.3.2012 waren unter der Kennzahl 754, Zuflüsse von 1.4.2012 bis 31.12.2012 unter der Kennzahl 898 einzutragen. Beispiel: …

VPR 2021 Rz 365–3672.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…vermag nicht zu bewirken, dass die Zinseneinkünfte der Bau- oder Montagebetriebsstätte steuerlich zuzurechnen sind. 2.2.4.3. Liefergewinnbesteuerung Rz 366: Der mit dem Auftraggeber des Bauvorhabens vereinbarte Endpreis enthält sowohl den Gewinnaufschlag auf die Bau- und Montageleistung als auch für die Materialanlieferung (zB im…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach Rz 140: Wird einem verbundenen Unternehmen ein (bestehender) immaterieller Wert übertragen oder zur Nutzung überlassen, so wird hierdurch ein Anspruch auf fremdübliches Entgelt begründet, für dessen Ermittlung die Grundsätze des Kapitels VI der OECD-VPL gelten. Die…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

2.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

InvFR 2018 Rz 194–2023.1.1.3.9. Besteuerung von laufenden Erträgen eines Investmentfonds bei unterjährigem Kauf bzw. bei unterjährigem Verkauf eines Investmentfondsanteils bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…unabhängig von der Behaltedauer, nach § 27 Abs. 3 EStG 1988 steuerpflichtig. Es bedarf daher weder beim unterjährigen Kauf noch beim unterjährigen Verkauf eines Investmentfondsanteils einer Abgrenzung von laufenden Fondserträgen. Für die laufende Besteuerung maßgeblich ist allein, ob dem Anleger die die Erträge vermittelnden Investmentfondsanteile im…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Einkünfte als Ausschüttung möglich. Bei der Ermittlung der Höhe der anrechenbaren Steuern ist darauf abzustellen, ob der steuerliche Vertreter des Investmentfonds die Anzahl der ausgegebenen Anteile zum Zuflusszeitpunkt gemeldet hat (entsprechend Fonds-Melde-Verordnung 2015, Anlage 3, Z 4 Fileaufbau, Beschreibung Datensatz Start, Feld 20)…

VPR 2021 Rz 121–1241.3.3.2. Cash-Pooling
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.3.2. Cash-Pooling Rz 121: Ein Cash-Pool (Z 10.109rev10.109 ff OECD-VPL) ist ein Finanzierungsinstrument für das kurzfristige Liquiditätsmanagement innerhalb eines Konzerns, welches zwischen fremden Dritten in der Regel nicht zum Einsatz kommt. Beim Cash-Pooling werden täglich bzw…

InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…4 Z 2 EStG 1988 sind bei Ermittlung der Einkünfte aus Wertsteigerungen gemäß § 27 Abs. 3 und Abs. 4 EStG 1988 die Anschaffungskosten ohne Nebenkosten anzusetzen. Ein bei Anschaffung eines Fondsanteils gezahlter Ausgabeaufschlag erhöht daher im außerbetrieblichen Bereich nicht dessen Anschaffungskosten (EStR 2000 Rz 6106…

InvFR 2018 Rz 302–3133.2.2.2.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Dieser hat als Fondsgeschäftsjahresende den 30.10. Er erzielt ausschließlich Substanzgewinne (Einkünfte iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988), der Ertrag beträgt je Anteil 10. Die darauf entfallende KESt iHv 1,65 (27,5% von 60% von 10) wird am 20.12. ausgeschüttet. Der KESt-Abzug…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Pauschalermittlung gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011) zu erhöhen sind. Rz 248: Die Erfassung der Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheins hat in der Beilage zur Einkommensteuererklärung E1kv unter der Kennzahl 994 zu erfolgen, Verluste werden unter Kennzahl 892 eingetragen. Bis 2015 waren…

VPR 2021 Rz 125–1291.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…D eine Garantie, sodass D von der Bank den Zinssatz für AAA bewertete Gesellschaften in Höhe von 0,6% erhält. M verrechnet über die Laufzeit eine jährliche Garantiegebühr in Höhe von 0,3% der Darlehenssumme an D. Die Gebühr ist nicht fremdüblich, sofern sie den…