…auch noch die Kapitalertragsteuerhaftung geltend gemacht werden. Wenn die US-Gesellschafterin hierfür keinen Regress leistet und die KESt daher von der T-GmbH zu tragen ist, kommt nicht der Steuersatz von 25%, sondern jener von 33,33% zur Anwendung. Der T-GmbH wäre diesfalls Kapitalertragsteuer…
…den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g/km. Der Erhöhungsbetrag von 20% gilt für alle Antriebsarten (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 52/2009). Seit 18. Juni 2009 ist die 20-prozentige Abgabenerhöhung nach …
…km) x 25 Euro = | 750 Euro | Malus gesamt | 4.750 Euro Rz 994: Der Erhöhungsbetrag von 20% gilt für alle Antriebsarten (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 52/2009). Seit 18. Juni 2009 ist die 20-prozentige Abgabenerhöhung…
…die im Homeoffice ausgeübten Tätigkeiten weniger als 25% der Gesamtarbeitszeit des Arbeitnehmers ein (zB ein Tag pro Woche), wird man typischerweise noch von einer bloß gelegentlichen Nutzung ausgehen können (EAS 3323 und EAS 3445); eine mehr als 50-prozentige Nutzung ist hingegen nicht mehr bloß…
…mit 27,5% KESt endbesteuert. Ist der Anteilinhaber eine österreichische GmbH, unterliegen diese Erträge der 25-prozentigen Körperschaftsteuer. Rz 148: Bei den ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen eines Investmentfonds handelt es sich daher nicht um einen Ertrag sui generis, sondern um die Summe der vom Investmentfonds…
…Euro. Besteuerung im Jahr 2010: Im Jahr 2010 fließen keine Erträge zu, es fällt daher keine Einkommensteuer an. Besteuerung im Jahr 2011: Die am 10.1.2011 zugeflossene Ausschüttung unterliegt in voller Höhe der Einkommensteuer und ist mit dem 25-prozentigen Steuersatz gemäß § 37 Abs…
…Erträge: 2011 Die Ausschüttung von 850 Euro (1,7 Euro x 500 Anteile), zugeflossen am 29.9.2011, unterliegt der Einkommensteuer mit dem 25-prozentigen Steuersatz gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 idF vor BBG 2011 und ist im Veranlagungsweg zu besteuern (Erfassung in der…
…Erträge: 2011 Die Ausschüttung von 850 Euro (1,7 Euro x 500 Anteile), zugeflossen am 29.9.2011, unterliegt der Einkommensteuer mit dem 25-prozentigen Steuersatz gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 idF vor BBG 2011 (Erfassung in der Einkommensteuererklärung 2011 unter Kennzahl 781/783…