…Nr. 695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, vom 15…
…sie Kraftfahrzeuge der Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur sind, nicht der Normverbrauchsabgabe (siehe Rz 523). Kleinbusse (Pkw bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz) sind demgegenüber normverbrauchsabgabepflichtig (Position 8703). Unter die Position 8703 fallen schließlich auch Sonderfahrzeuge wie z.B. Wohnmobile. Rz 551: Hauptsächlich zur Personenbeförderung…
…3.2.1. Position 8702 (Omnibusse) Rz 559: Nicht unter die Normverbrauchsabgabe fallen Omnibusse (ab insgesamt zehn Personen inkl. Fahrer). Diese werden unter die Position 8702 eingereiht. Unter Position 8703 fallen hauptsächlich zur Beförderung von Personen (höchstens neun Personen inkl. Fahrer) gebaute Kraftfahrzeuge. Beispiel: Kleinbusse…
…BGBl. II Nr. 193/2002, über die steuerliche Einstufung von Kraftfahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse). B.3.8.1.7. Feuerwehrfahrzeuge Rz 687: Von der Normverbrauchsabgabe sind Kraftfahrzeuge befreit, die vorwiegend (daher zu mehr als 80%) als Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren verwendet werden. Näheres zur Befreiung…
…Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Omnibussen, unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Bestellungen). Faktisch ist dies nur im Zusammenhang mit Kleinbussen relevant, da Omnibusse selbst nicht steuerbar sind. Rz 147: Unter Taxigewerbe fällt die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen…
…oder Anhängern dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt werden. Näheres zur allgemeinen kraftfahrrechtlichen Definition von Probefahrten und Probefahrtkennzeichen siehe Rz 25 ff. Rz 1406: Die Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 für Probefahrten steht nicht zu…
…eines Kraftfahrzeuges im normverbrauchsabgaberechtlichen Sinn dar. Unmaßgeblich ist weiters die steuerliche Einstufung gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 als Kleinlastkraftwagen oder Kleinbus. B.2.2.1.2. Kombinierte Nomenklatur (KN), Erläuterungen Rz 534: Die Kombinierte Nomenklatur ist im Anhang I der Verordnung (EWG)…
B.2.2.4.2. Mehrzweck-Kraftfahrzeuge oder Kombinationskraftwagen (8703 - 8704: Van, SUV, Pick-up, Pritschenwagen, Doppelkabinen-Kraftfahrzeuge) Rz 568: Mehrzweck-Kraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die sich auf Grund ihrer Bauart und Konzeption tarifarisch sowohl als Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung der Position 8704 (Lkw) als auch…
B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau Rz 572: Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau (z.B. Van, SUV, Kombi, Doppelkabinen-Kraftfahrzeug) sind ihrer Beschaffenheit nach eher zur Personen- als zur Warenbeförderung bestimmt und…
…hat zwei Hinterräder, ist mit Motorradmotor und -reifen ausgestattet und hat einen Rückwärtsgang mit Differential. Das Kraftfahrzeug ist daher unter die Position 8704 einzureihen. Beispiel 2: Die Harley Davidson Tri Glide wiegt ca. 580 kg und hat zwei Hinterräder in Autoreifendimension (215/45R18). Das Kraftfahrzeug…