…wenn der Schuldner seiner Leistungspflicht nicht nachkommt. Bei einer Sicherungszession wird die Forderungsabtretung zum Unterschied von der Vollzession nicht schon mit der Willenseinigung zwischen dem Zedenten und dem Zessionar wirksam, die zivilrechtliche Wirksamkeit der Sicherungszession bedarf vielmehr der Einhaltung des für die Forderungsverpfändung vorgesehenen Modus…
…in einem teilnehmenden Staat und keine Telefonnummer in Österreich: Auch hier gilt, dass Telefonnummern von Dienstleistern des Kontoinhabers nicht als Indiz für die Ansässigkeit des Kontoinhabers herangezogen werden (Sec. III Rz 23 CRS-Kommentar); 4.Dauerauftrag (ausgenommen bei Einlagenkonten) für Überweisungen auf ein in einem…
…die Geschäftszahl des betreffenden Verfahrens anzugeben; ist eine solche Geschäftszahl nicht vorhanden, ist als Verwendungszweck "sonstige Eingabe" anzugeben. Bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit der "Finanzamtszahlung" ist als Empfänger das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN wie zuvor) anzugeben oder auszuwählen. Weiters sind die Steuernummer/Abgabenkontonummer…
…den Tag (die Tage) der Entrichtung (zB Tag der Überweisung), Angaben über den Tag der Bekanntgabe (Zustellung) des die Abgabe herabsetzenden Bescheides oder Erkenntnisses, Angaben darüber, ob die Beschwerde gegen einen amtswegigen Bescheid bzw. gegen eine Abweichung vom zu Grunde liegenden Anbringen gerichtet war. Fehlende…
…Überweisungen, Daueraufträge, Einziehungsaufträge), besteht keine Verpflichtung zur Erfassung dieser Einnahmen mittels Registrierkasse. Werden diese jedoch erfasst, so besteht ab 1. April 2017 keine Pflicht zur Signatur im Sinne § 9 RKSV für solche Belege, es sei denn, sie werden in einem Beleg mit Barumsätzen kombiniert (vgl…
…als Teil des Entgelts anzusehen. Rz 1589: Bemessungsgrundlage ist jenes Entgelt, welches der Zedent vom Zessionar oder von einem Dritten für den Zessionar für die abgetretene Forderung entweder tatsächlich erhält oder vereinbarungsgemäß erhalten soll. Dieses Entgelt wird als Zessionsvaluta bezeichnet. Rz 1590: Bestätigt der Zedent…
…wesentlichen Merkmale des Zessionsvertrages (wie Rechtsgrund der Zession sowie Name des Zedenten und des Zessionars), so löst das Verständigungsschreiben als rechtsbezeugende Urkunde die Gebührenpflicht aus. Rz 1576: Gegenstand einer Abtretung können sowohl befristete, aufschiebend oder auflösend bedingte Rechte als auch zukünftige oder ungewisse Forderungen sein…
…TP 22 GebG unterliegen im Inland oder Ausland ausgestellte, gezogene oder eigene Wechsel, sowohl mit bestimmter Zahlungsfrist als auch auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht. Das GebG enthält keine eigene Definition des Wechsels, es sind daher die Bestimmungen des Wechselgesetzes 1955 maßgebend…