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14 Treffer462 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 680–69110.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG) 10.14.1. Gegenstand der Gebühr Rz 680: Die Gebühr für Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) ist eine Pauschalgebühr; neben dieser fallen im Zulassungsverfahren keine weiteren Gebühren nach dem GebG und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Rz 681: Nach…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Straßen mit öffentlichem Verkehr und liegt sohin eine abgabenpflichtige widerrechtliche Verwendung (§ 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992) vor. Bei begründetem Verdacht einer Übertretung der vorgeschriebenen Auflagen für die Zulassung oder Bewilligung einer Probe- oder Überstellungsfahrt ist die Abgabenbehörde berechtigt, die Bezirksverwaltungsbehörde zu verständigen (vgl. …

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…für die Gebühr. Das Versicherungsunternehmen hat gesondert für jede von ihm eingerichtete Zulassungsstelle die Gebühr für die in einem Kalendermonat erteilten Zulassungen und bewilligten Überstellungsfahrten bis zum 15. des nächstfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu entrichten. Randzahlen 699 bis 709: derzeit frei

KfzBStR 2021 Rz 28–35Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Überstellungskennzeichen werden nur gegen Erlag einer kostendeckenden Benützungsgebühr und einer angemessenen Sicherstellung ausgegeben, welche bei Rückgabe innerhalb eines Jahres nach der Ausfolgung bei der ausgebenden Stelle rückerstattet wird. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Sicherstellung zugunsten der Behörde. Erlischt die Berechtigung zur Durchführung von Überstellungsfahrten…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wie Fahrerqualifizierungsnachweise (TP 22), Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) (TP 21), Führerscheine (TP 16), Zulassungsscheine und Überstellungsfahrtscheine (TP 15), Waffendokumente (TP 11), Reisedokumente (TP 9), Einreise- und Aufenthaltstitel sowie Dokumentationen (TP 8) sind die Gebühren jedenfalls vor Aushändigung der Schrift zu entrichten (siehe Rz…

GebR 2025 Rz 1388. Entstehen der Gebührenschuld für Schriften (§ 10 und § 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…12 GebG; siehe Rz 590 ff) Unterschriftsbeglaubigungen (§ 14 TP 13 GebG; siehe Rz 610 ff) Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG; siehe Rz 630 ff) Zulassungs- und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG; siehe Rz 680 ff) Führerscheine (§ 14 TP 16 GebG; siehe Rz 710 ff) Eheschließung (§…

GebR 2025 Rz 179–1889. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…GebG, siehe Rz 530 ff) Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG, siehe Rz 570 ff) Ausländerbeschäftigungsverfahren (§ 14 TP 12 GebG; siehe Rz 590 ff) Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG, siehe Rz 680 ff) Führerscheine (§ 14 TP 16 GebG, siehe Rz 710 ff) Eheschließung (…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2 Z 22 GebG für die von Zulassungsstellen iSd § 40a KFG 1967 ausgestellten Bestätigungen in Typenscheinen über die Zulassung); Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine, die von Zulassungsbehörden des Bundes oder der Länder ausgestellt werden (siehe auch Rz 680; zur Gebührenpflicht bei den privaten Zulassungsstellen siehe Rz…

KfzBStR 2021 Rz 688–698B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wonach Anträge auf Zulassung, auf vorübergehende Zulassung oder auf Erteilung von Bewilligungen zur Durchführung von Überstellungsfahrten von Kraftfahrzeugen oder Anhängern oder Anträge auf Ausgabe von Kennzeichentafeln für eingeschränkte Zulassung, Probefahrten oder für Anhänger mit ausländischem Kennzeichen bei den Zulassungsstellen mit einem Formblatt (Muster nach Anlage…

KfzBStR 2021 Rz 1630–1644D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…des Rettungsdienstes und Krankenwagen siehe Rz 109 bis 122. D.2.4. Probe- und Überstellungsfahrtkennzeichen Rz 1636: Die Ausführungen zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Rz 1404 ff) sind sinngemäß anzuwenden. D.2.5. Omnibusse sowie Mietwagen- und Taxigewerbe Rz 1637: Die Ausführungen zur Befreiung…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…heranzuziehen, wenn ein Gebrauchtfahrzeug durch einen inländischen Nichtunternehmer aus dem EU-Raum erworben wird oder ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug ohne unmittelbar vorangegangenen Erwerbsvorgang (z.B. bei Übersiedlung) nach Österreich eingebracht wird. In Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs wird die Normverbrauchsabgabe dagegen vom Entgelt im Sinne des …

KfzBStR 2021 Rz 405–410B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Zwecke der gewerblichen Weiterveräußerung erworben wird (werden). Die Abgabe einer unrichtigen Erklärung kann finanzstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen." B.1.1.4. Probe- und Überstellungzeichen Rz 410: Nicht als Zulassung im Inland gilt die Vergabe eines Probe- oder eines Überstellungskennzeichens (§§ 45 und 46 KFG 1967).

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus…