…Österreich ansässige Konzerngesellschaft X-GmbH betreibt Forschung und Entwicklung in der pharmazeutischen Industrie. Im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit entwickelt die X-GmbH auf Auftragsforschungsbasis ein Arzneimittel, das erfolgreich mit hohen Gewinnen vermarktet wird. Die Y-AG (verbundenes Unternehmen) vereinnahmt sämtlichen Residualgewinn für die Vermarktung…
…0086). Unter einer Vertragsübernahme wird ein rechtsgeschäftlicher Vorgang verstanden, im Zuge dessen unter Zustimmung aller Beteiligten eine gesamte Vertragsstellung mit allen Rechten und Pflichten von einem der Vertragspartner auf einen neuen Partner übertragen wird, mit welchem das Rechtsverhältnis in seiner Gesamtheit fortgesetzt wird, ohne dass…
…2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts 27.3.2.1.3.1. Betriebskosten als Nebenleistung Rz 1302: Die Betriebskosten (zB Beheizungs- und Warmwasserkosten) sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Bestandnehmer ausdrücklich zur Zahlung der Kosten im Bestandvertrag verpflichtet. An wen die…
… Es wird der Bestandzins samt gesetzlicher Umsatzsteuer geschuldet; Es wird der Bestandzins zuzüglich Umsatzsteuer geschuldet; Sämtliche Beträge verstehen sich inklusive Umsatzsteuer; Es wird der Bestandzins allenfalls mit Umsatzsteuer geschuldet (siehe Rz 1096 ff); Der Vermieter kann in die Umsatzsteuerpflicht optieren. Rz 1312: Die Umsatzsteuer ist…
… 26 GebG als unbedingt und sofort fällig geltenden erhöhten Bestandzins auszugehen (VwGH 18.4.1997, 97/16/0079). Rz 1299: Teil der Bemessungsgrundlage ist auch das Entgelt des Bestandnehmers an den Bestandgeber für die Übernahme anderstypischer Verpflichtungen des Bestandgebers zur Sicherung der Erhaltung der Bestandsache…
…Wechselbürgschaft und Scheckbürgschaft Rz 1421: Die Wechselbürgschaft und die Scheckbürgschaft unterliegen nicht den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes; insbesondere besteht keine Akzessorietät. Solche Wechsel- oder Scheckbürgschaften sind wertpapierrechtliche Zusätze, die nach § 33 TP 22 Abs. 3 GebG gebührenfrei sind. Rz 1422: Die Übernahme einer Wechselbürgschaft begründet…
…ein ihrem Funktions- und Risikoprofil entsprechender Gewinn zugeordnet wird. Beispiel: Ein Produktionsunternehmen mit Stammhaus in Österreich unterhält eine Vertriebsniederlassung (Betriebsstätte) in Deutschland, die für den Vertrieb am deutschen Markt zuständig ist. Die Marketingabteilung, die für sämtliche "Branding"-Aktivitäten zuständig ist und auch den Marktauftritt in…
…übernehmen würde, wenn ihm eine entsprechend hohe Beteiligung an den Betriebsstättenerträgen versprochen werden würde. Die nach Gründung der Betriebsstätte von dieser erzielten Einnahmen sind durch die vom Stammhaus getragenen Gründungsaufwendungen jedenfalls mitveranlasst. Die Gründungsaufwendungen sind daher nach tatsächlicher Betriebsstättenbegründung zu Lasten des Betriebsstättenergebnisses anzusetzen und…