…oder die Beteiligung des wirtschaftlichen Eigentümers am obersten Rechtsträger, oder ob der wirtschaftliche Eigentümer Kontrolle über den obersten Rechtsträger ausübt, sowie gegebenenfalls den Begünstigtenkreis im Fall eines inländischen obersten Rechtsträgers gemäß § 2 Z 2 und 3 WiEReG, wenn auf die automationsunterstützte Übernahme der wirtschaftlichen Eigentümer…
…Transaktionen mit Niedrigsteuerländern verursacht worden sind. Rz 85: Im Allgemeinen wird ein inländischer Handelsbetrieb, der als Wiederverkäufer ausländischer Markenprodukte auftritt, neben dem Wareneinkaufspreis keine zusätzlichen Zahlungen (Lizenzen) dafür leisten, dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des ausländischen Herstellers aufscheint (siehe im Detail Rz 147).