…3 ImmoInvFG zwingend eine Instandhaltungsrücklage zu bilden, die den Bewirtschaftungsgewinn mindert. Hinsichtlich der Höhe dieser Rücklage besteht ein Wahlrecht, das sich in einer Bandbreite von 10% bis 20% der Nettomieteinnahmen bewegt. Nettomieteinnahmen sind sämtliche für die entgeltliche Überlassung von Immobilien und sonstigen Gegenständen (zB Einrichtung…
…die Überlassung des Gebrauches einer Wohnung gegen Entgelt zum Gegenstand haben, sind in der Regel als Mietverträge gemäß § 33 TP 5 GebG zu werten (zur Abgrenzung zwischen Bestandvertrag und Dienstbarkeit siehe Rz 1458 ff). Rz 1456: Wird allerdings die zur Nutzung überlassene Wohnung vereinbarungsgemäß nicht…
…Über den Antrag ist nicht bescheidmäßig abzusprechen. Ergeht innerhalb der drei Monate trotz des Antrages des Beschwerdeführers eine Beschwerdevorentscheidung, so ist dies nach § 93 Abs. 3 lit. a BAO zu begründen. Der Antrag ist vor Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht zurücknehmbar. Die Unterlassung einer…
…nicht den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes; insbesondere besteht keine Akzessorietät. Solche Wechsel- oder Scheckbürgschaften sind wertpapierrechtliche Zusätze, die nach § 33 TP 22 Abs. 3 GebG gebührenfrei sind. Rz 1422: Die Übernahme einer Wechselbürgschaft begründet nur dann eine Haftung nach bürgerlichem Recht, wenn dies von den…
…V (Realteilung) oder nach Art. VI (Spaltung) UmgrStG eine Vertragsstellung übertragen wird (Vertragsübernahme), von den festen Gebühren und Rechtsgeschäftsgebühren befreit (siehe auch Rz 491 ff und UmgrStR 2002 Rz 1861 f). Rz 1149: Von der Vertragsübernahme zu unterscheiden ist die privative Schuldübernahme (siehe Rz 1420).
…wird der Wert dieser Lizenzrechte auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 mit dem fremdüblichen Wert als Vermögen der inländischen Niederlassung angesetzt, ist den erzielten Lizenzeinnahmen eine angemessene Abschreibung des gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 angesetzten Vermögenswertes gegenüberzustellen. Es ist nicht maßgebend…
…Gebühr zugrunde zu legen. Im Gesetz ist nicht vorgesehen, welche Anzahl von Jahren für die im § 17 Abs. 3 BewG 1955 vorgesehene Ermittlung eines Durchschnitts der Jahresnutzung heranzuziehen ist. IdR wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung der Zukunftsprognosen für eine Schätzung des…
…eine Sicherungsabrede in Betracht. Rz 1572: Die Zession bedarf als Vertrag zwischen Altgläubiger und Neugläubiger zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung des Schuldners (debitor cessus). § 1395 ABGB bestimmt lediglich, dass der Schuldner, solange er von der Abtretung nicht verständigt wurde, mit schuldbefreiender Wirkung an den…
…3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1461: Dienstbarkeitsverträge unterliegen einer Gebühr von 2%. Rz 1462: Bemessungsgrundlage ist der Wert des bedungenen Entgelts, nicht der Wert der Dienstbarkeit. Rz 1463: Entgelt ist alles, was der Dienstbarkeitsberechtigte aufwenden muss, um in den Genuss der Sache zu kommen. Das…
…wenn dem Leasingnehmer optional eine Kaufmöglichkeit eingeräumt wird (VwGH 15.12.1976, 2005/74; VwGH 15.11.1984, 83/15/0181). Ein Kaufleasingvertrag ist ein nicht gebührenpflichtiger Kaufvertrag; Safevertrag, mit dem lediglich die Schließfachanlage zur Nutzung überlassen wird; Vertrag über die Aufstellung von Automaten (Musikautomaten…
…das voraussichtlich nicht von Dauer sein wird, bedingt keine Überbetonung. Zur Ermittlung der Wertgrenze wird auf den Zeitpunkt des Erwerbs abgestellt. Bei ausländischen Spezialfonds ist eine Veranlagung in mindestens 5 Immobilien ausreichend. Zudem ist eine Wertgrenze von 40% des Fondsvermögens hinsichtlich der einzelnen Immobilie beachtlich…
…der Wert einer Leistungspflicht zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld noch nicht feststellen, führt das nicht zu einer Unschätzbarkeit der Leistung. In einem solchen Fall ist - vorbehaltlich der Anwendung besonderer Vorschriften des GebG (wie zB § 17 Abs. 2 GebG, § 22 GebG und § 26 GebG) - eine…
…Bei einer Sicherungszession wird die Forderungsabtretung zum Unterschied von der Vollzession nicht schon mit der Willenseinigung zwischen dem Zedenten und dem Zessionar wirksam, die zivilrechtliche Wirksamkeit der Sicherungszession bedarf vielmehr der Einhaltung des für die Forderungsverpfändung vorgesehenen Modus (Verständigung des Drittschuldners oder Vermerk in den…