…den übersteigenden Betrag an den Zedenten herausgeben. Erhält er weniger, bleibt seine Forderung gegenüber dem Zedenten insoweit bestehen. 27.10.2.4. Zession an Zahlungs statt Rz 1584: Eine Zession an Zahlungs statt liegt vor, wenn an die Stelle der Forderung des Zessionars gegen den…
…Annahme an Kindes statt kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind und durch gerichtliche Bewilligung auf Antrag eines Vertragsteiles zustande. 27.1.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1251: Bemessungsgrundlage ist der Wert des Vermögens (Aktiva minus Passiva, siehe Rz 1254 f) des…
…Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an die Stelle einer aus dem Schuldverhältnis…