…Verfahrens, Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO, Abänderung gemäß § 295a BAO) nicht hätte erfolgen dürfen, wenn in der Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO) der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens kein Wiederaufnahmsgrund genannt ist. 3.3. Abänderung Die Abänderungsbefugnis besteht nur innerhalb der Sache…
…der "Sache der Partei" ist die den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens bildende Angelegenheit zu verstehen, in der die Parteistellung besteht. Hinweis: Auch gemäß § 90 BAO in der vor dem AbgÄG 2022 geltenden Fassung bestand das Recht auf Akteneinsicht für den Antragsteller nur in jenen Verfahren…
…Antrag von vornherein offenkundig aussichtslos (weil unzulässig, etwa bei Einbringung von einem hierzu nicht Befugten oder wegen entschiedener Sache), so ist kein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen, sondern der Antrag mit Bescheid zurückzuweisen. 3. Bescheidmäßige Erledigungen des Antrages 3.1. Entscheidungspflicht Der Antrag auf Festsetzung von Beschwerdezinsen…
…zuständigen Abgabenbehörde in dem zu diesem Zeitpunkt befindlichen Verfahrensstand fortgeführt (§ 323b Abs. 2 BAO; VwGH 25.5.2022, Ra 2021/15/0035 Rz 18). Rz 3: Unter der Zuständigkeit eines Finanzamtes wird der nach der Art der Sache der Verwaltungsangelegenheit umschriebene Aufgabenbereich des Finanzamtes verstanden…
…Verpflichtung des Bestandnehmers zum Abschluss einer Versicherung ist auch die Prämie in die Bemessungsgrundlage für die Gebühr einzubeziehen (vgl. VwGH 12.11.1997, 97/16/0063). Versicherungsprämien gehören dann zur Gebührenbemessungsgrundlage, wenn es entweder Sache des Leasinggebers ist, gegen Entgelt für einen entsprechenden Versicherungsschutz des…
…Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV): Beschwerden, Wiedereinsetzungs- oder Wiederaufnahmeanträge und sonstige Eingaben (jeweils samt Beilagen) unterliegen einer Gebühr von 30 Euro. Vorlageanträge und Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe (samt Beilagen…
…81/15/0050). Zur eingabeersetzenden Niederschrift siehe allerdings Rz 481 ff. Beispiel: Wird ein Antrag mündlich gestellt und entscheidet die Behörde nach Durchführung des Verfahrens mit schriftlichem Bescheid über das Ansuchen, entsteht mangels schriftlicher Eingabe durch die schriftliche Erledigung keine Gebührenschuld für die (mündliche) Eingabe…
…wie die Beweggründe, die zur Errichtung der Schrift, zum Abschluss des Rechtsgeschäftes oder zu einer bestimmten Art oder Formulierung geführt haben. Auf andere Urkunden ist nur dann Bedacht zu nehmen, wenn dem Gebührenschuldner ein Gegenbeweis zusteht (siehe Rz 1090) oder wenn eine Schrift über einzelne…