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UP-8101
Arbeitsrichtlinie Allgemeines Präferenzsystem - Ursprung (UZK, UZK-IA und UZ-DA)
Fassung 15 — geltend ist 3716 AbschnitteStammnr. 71890
Fassungen
Inhalt der Fassung 15
- Einleitung
- 1. Allgemeine Bestimmungen
- 1.2. Anwendungsbereich
- 2. Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“
- 2.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung/Minimalbehandlung (Art. 47 UZK-DA)
- 3. Kumulierung
- 3.5. Erweiterte Kumulierung (Art. 56 UZK-DA)
- 5. Verfahren bei der Ausfuhr aus dem begünstigten Land und bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union
- 5.1.5. REX - Antrag und Mitteilungspflichten (Art. 86 UZK-IA)
- 5.1.10. Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage einer Erklärung zum Ursprung (Art. 103 UZK-IA)
- 5.2. Verfahren bis zur Anwendung des Systems des registrierten Ausführers (REX)
- 6. Überprüfung der Ursprungseigenschaft
- 7. Pflichten der begünstigten Länder im Rahmen des APS der Union
- 8. Sonstige Bestimmungen
- 9. Rechtsgrundlagen
- 9.8. Bewilligte Derogationen
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 01.05.2016.