Findok · Richtlinien
UP-4200
Arbeitsrichtlinie EFTA (IS, NO, CH)
Fassung 16 — geltend ist 2719 AbschnitteStammnr. 64270
Fassungen
Inhalt der Fassung 16
- Einleitung
- 0. Hinweis
- 2. Anwendungsbereich
- 3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
- 4. Warenkreis
- 5. Ursprungserzeugnisse
- 5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung)
- 5.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
- 6. Territoriale Auflagen
- 7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
- 8. Nachweis der Ursprungseigenschaft
- 8.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
- 8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise
- 9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
- 10. Ceuta und Melilla
- 11. Schlussbestimmungen
- 12. Rechtsgrundlagen
- Anhang 1 zu Abschnitt 12.2.2.
- Anhang 2 zu Abschnitt 12.2.2.
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 01.07.2014.