Findok · Richtlinien
VB-0830
Anlage 7
überholte Fassung (bis 30.07.2026)Richtlinie2026-0.129.259gilt ab 14.11.2025
Inhaltsverzeichnis der VB-0830
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 14.11.2025 bis 30.07.2026.
Wortlaut laut Findok
Anlage 7
Muster der Konformitätserklärung für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen befüllt sind
[Grafik]
Hinweis: Die Muster der Konformitätserklärungen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/879 bleiben bis zum 31. Dezember 2025 gültig!
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.129.259
- GZ der Erstfassung
- 2024-0.785.295
- Stammnummer
- 83174
- Enthalten in Fassung
- 7, 8 (geltend: 9)
- Gültig
- 14.11.2025 bis 30.07.2026
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF