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Findok · Erlässe & Informationen

2023-0.542.031

Information zu der am 31. Juli 2023 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800)

geltende FassungInfo2023-0.542.031vom 25.07.2023

Wortlaut laut Findok

Am 31. Juli 2023 tritt die unter BGBl. II Nr. 223/2023 verlautbarte Änderung der Abfallnachweisverordnung 2012 (ANV-Novelle POP) in Kraft, mit der das Begleitscheinverfahren (siehe VB-0800 Abschnitt 7) um Vorgaben für die Übergabe sowie die Beförderung von (gefährlichen und nicht gefährlichen) POP-Abfällen ergänzt wurde. Als POP-Abfälle gelten gemäß § 2 Abs. 4 Z 9 AWG 2002 Abfälle, die aus in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 (EU-POP-V) aufgelisteten persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants) bestehen, sie enthalten oder durch sie verunreinigt sind und die einen oder mehrere der in Anhang IV EU-POP-V aufgeführten Konzentrationsgrenzwerte erreichen oder überschreiten (siehe VB-0800 Abschnitt 1.1. Abs. 7 und VB-0800 Anlage 1a). Nach § 19 Abs. 1 AWG 2002 muss nunmehr auch beim innerösterreichischen Transport von POP-Abfällen ein "Begleitschein für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall" (VB-0800 Anlage 2 Muster 3) mitgeführt werden. Details siehe VB-0800 Abschnitt 7. Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Abfälle berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 25. Juli 2023

Normen und Schlagworte

AbfallPOPpersistente organische Schadstoffepersistent organic pollutants

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2023-0.542.031
Stammnummer
82133
Gültig
25.07.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF