Findok · Erlässe & Informationen
2022-0.902.888
Information zu der am 1. Jänner 2023 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900)
geltende FassungInfo2022-0.902.888vom 21.12.2022
Wortlaut laut Findok
Die in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 enthaltene Steuerbefreiung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 geändert und lautet nunmehr:
"9.Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen;"
Diese Änderung wurde bereits in die Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900) eingearbeitet. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die letzte Organisationsänderung der österreichischen Abgabenbehörden (Zollamt Österreich) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember 2022
Normen und Schlagworte
- KfzStG 1992, Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info
- Geschäftszahl
- 2022-0.902.888
- Stammnummer
- 81594
- Gültig
- 21.12.2022 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF