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Findok · Erlässe & Informationen

2022-0.902.888

Information zu der am 1. Jänner 2023 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900)

geltende FassungInfo2022-0.902.888vom 21.12.2022

Wortlaut laut Findok

Die in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 enthaltene Steuerbefreiung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 geändert und lautet nunmehr: "9.Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen;" Diese Änderung wurde bereits in die Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900) eingearbeitet. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die letzte Organisationsänderung der österreichischen Abgabenbehörden (Zollamt Österreich) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember 2022

Normen und Schlagworte

KfzKraftfahrzeugElektroantriebWasserstoffantrieb

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2022-0.902.888
Stammnummer
81594
Gültig
21.12.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF