Findok · Richtlinien
ZustRL
Einleitung
überholte Fassung (bis 11.02.2025)Richtlinie2024-0.234.213gilt ab 26.03.2024
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 26.03.2024 bis 11.02.2025.
Wortlaut laut Findok
Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter stellen einen Auslegungsbehelf zu den einschlägigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der Fassung des BGBl. I Nr. 140/2021 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben.
Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter sind ab dem 1. Jänner 2022 generell anzuwenden.
Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter ersetzen den Erlass des BMF vom 16.12.2011, BMF-010103/0189-VI/2011, AÖF 2012/44, der mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft tritt.
Bundesministerium für Finanzen, 26. März 2024
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.234.213
- GZ der Erstfassung
- 2021-0.891.220
- Amtl. Veröffentlichung
- AV Nr. 172/2021
- Stammnummer
- 80792
- Enthalten in Fassung
- 3 (geltend: 4)
- Gültig
- 26.03.2024 bis 11.02.2025
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF