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Findok · Richtlinien

ZustRL

Einleitung

überholte Fassung (bis 11.02.2025)Richtlinie2024-0.234.213gilt ab 26.03.2024

Inhaltsverzeichnis der ZustRL

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 26.03.2024 bis 11.02.2025.

Wortlaut laut Findok

Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter stellen einen Auslegungsbehelf zu den einschlägigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der Fassung des BGBl. I Nr. 140/2021 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben. Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter sind ab dem 1. Jänner 2022 generell anzuwenden. Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter ersetzen den Erlass des BMF vom 16.12.2011, BMF-010103/0189-VI/2011, AÖF 2012/44, der mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft tritt. Bundesministerium für Finanzen, 26. März 2024

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.234.213
GZ der Erstfassung
2021-0.891.220
Amtl. Veröffentlichung
AV Nr. 172/2021
Stammnummer
80792
Enthalten in Fassung
3 (geltend: 4)
Gültig
26.03.2024 bis 11.02.2025
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF