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Findok · Richtlinien

VPR 2021 Rz 106–108

1.3.3. Finanztransaktionen

überholte Fassung (bis 10.03.2025)Richtlinie2021-0.586.616gilt ab 07.10.2021

Inhaltsverzeichnis der VPR 2021

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 07.10.2021 bis 10.03.2025.

Wortlaut laut Findok

1.3.3. Finanztransaktionen Rz 106: Die Finanzierungsaktivitäten eines Konzerns können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und erfordern einen unterschiedlichen Grad an Zentralisierung. Je nach Organisationsstruktur des Konzerns können sie komplett zentralisiert (zB durch ein "Group Treasury") oder in den einzelnen operativen Einheiten dezentral und eigenständig ausgeübt werden; dazwischen gibt es viele Abstufungen. Die Aktivitäten im Rahmen der Konzernfinanzierung umfassen beispielsweise konzerninternes Liquiditätsmanagement, Zentralisierung externer Finanzierungen, Management der Beziehungen zu externen Kapitalgebern und Ratingagenturen, strategische Investitionsentscheidungen und Optimierung der Kapitalkosten (Eigen- vs. Fremdkapitalfinanzierung). Rz 107: Kapitel X der OECD-VPL beschäftigt sich mit der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei Finanztransaktionen. Wie auch bei anderen konzerninternen Transaktionen (Hinweis auf Kapitel I-III der OECD-VPL, insb. D.1. und D.2. in Kapitel I) beginnt die sachgerechte Abgrenzung der Geschäftsvorfälle in Zusammenhang mit Finanzierungsaktivitäten mit der Identifizierung der wirtschaftlich relevanten Merkmale des Geschäftsvorfalls - bestehend aus der Identifizierung der kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen zwischen den einzelnen an der Transaktion beteiligten Konzerngesellschaften sowie der Bedingungen und wirtschaftlich relevanten Begleitumstände dieser Beziehungen (Z 10.17rev OECD-VPL). Dabei sind die Vertragsbedingungen, die ausgeübten Funktionen (unter Berücksichtigung der genutzten Vermögenswerte und übernommenen Risiken), die Eigenschaften des Finanzinstruments, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten und des Markts sowie die verfolgten Geschäftsstrategien zu untersuchen. Rz 108: Die OECD-VPL identifizieren beispielsweise folgende häufig vorkommende Arten von Finanztransaktionen, welche in weiterer Folge genauer erläutert werden: Konzerndarlehen, Cash-Pooling, Garantien, Hedging und konzerninterne Versicherungsverhältnisse. Die Treasury Funktion selbst ist üblicherweise eine Funktion mit unterstützendem Charakter (Z 10.45rev OECD-VPL).

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.586.616
Amtl. Veröffentlichung
AV Nr. 140/2021
Stammnummer
80297
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 2)
Gültig
07.10.2021 bis 10.03.2025
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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