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Findok · Richtlinien

ZK-2590

Einleitung

überholte Fassung (bis 24.04.2023)Richtlinie2021-0.460.954gilt ab 01.07.2021

Inhaltsverzeichnis der ZK-2590

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2021 bis 24.04.2023.

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2590 passive Veredelung (pV) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2021

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.460.954
Stammnummer
80100
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 3)
Gültig
01.07.2021 bis 24.04.2023
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF