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Findok · Richtlinien

KfzBStR 2021

Motorbezogene Versicherungssteuer

überholte Fassung (bis 18.06.2024)Richtlinie2021-0.410.665gilt ab 01.07.2021

Inhaltsverzeichnis der KfzBStR 2021

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2021 bis 18.06.2024.

Wortlaut laut Findok

Motorbezogene Versicherungssteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | Klasse M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,62 € für die weiteren 20 kW - 0,66 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,75 € | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,20 € | 20% Erhöhung für Fremdzündungsmotor mit erhöhten Schadstoffgrenzwerten Steuer erhöht sich bei unterjähriger Entrichtung des Versicherungsentgelts: - bei halbjährlicher Entrichtung um 6%; - bei vierteljährlicher Entrichtung um 8%; - bei monatlicher Entrichtung um 10%; | Klasse M1 / Erstzulassung nach 30.09.2020 kein WLTP-Wert | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,65 € für die weiteren 20 kW - 0,70 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,79 € | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,50 € |   | Klasse M1 / Erstzulassung nach 30.09.2020 und WLTP-Wert | (kW Verbrennungsmotor - 65 kW) x 0,72 € + (CO2-Ausstoß - 115) x 0,72 € | Leistung des Verbrennungsmotors 85 kW oder WLTP-Wert von 125 g/km | mind. 5 kW und mind. 5 g/km CO2 anzusetzen | Beginnend mit 1.1.2021 werden jährlich der Wert 115 g um den Wert 3 und der Wert 65 kW um den Wert 1 abgesenkt | Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,62 € für die weiteren 20 kW - 0,66 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,75 € (höchstens 72 €) | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,20 € | Steuer erhöht sich bei unterjähriger Entrichtung des Versicherungsentgelts: - bei halbjährlicher Entrichtung um 6%; - bei vierteljährlicher Entrichtung um 8%; - bei monatlicher Entrichtung um 10%; | Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Erstzulassung nach 30.09.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,65 € für die weiteren 20 kW - 0,70 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,79 € (höchstens 76 €) | Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW | 6,50 € |   | Klasse L1e - L5e / Erstzulassung vor 01.10.2020 | Hubraum cm3 x 0,025 € | Hubraum von 350 cm3 | Keine | Steuer erhöht sich bei unterjähriger Entrichtung des Versicherungsentgelts: - bei halbjährlicher Entrichtung um 6%; - bei vierteljährlicher Entrichtung um 8%; - bei monatlicher Entrichtung um 10%; | Klasse L1e - L5e / Erstzulassung nach 30.09.2020 | (Hubraum cm3 - 52 cm3) x 0,014 € + (CO2-Ausstoß - 52) x 0,2 € | Hubraum von 350 cm3 oder WLTP-Wert von 85 g/km | mind. 10 g/km CO2 anzusetzen |    

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.410.665
Amtl. Veröffentlichung
AV Nr. 89/2021
Stammnummer
80026
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 2)
Gültig
01.07.2021 bis 18.06.2024
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF