Findok · Richtlinien
KfzBStR 2021 Rz 527–530
B.2.1.3. Von der Normverbrauchsabgabe nicht umfasste Kraftfahrzeuge
überholte Fassung (bis 18.06.2024)Richtlinie2021-0.410.665gilt ab 01.07.2021
Inhaltsverzeichnis der KfzBStR 2021
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2021 bis 18.06.2024.
Wortlaut laut Findok
B.2.1.3. Von der Normverbrauchsabgabe nicht umfasste Kraftfahrzeuge
Rz 527:
Historische Kraftfahrzeuge ("Oldtimer") sind explizit gemäß § 2 Abs. 1 NoVAG 1991 von der Normverbrauchsabgabe ausgenommen.
Rz 528:
Ein historisches Kraftfahrzeug ist ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Kraftfahrzeug,
a)mit Baujahr 1955 oder davor, oder
b)das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist (§ 131b KFG 1967).
Rz 529:
Nicht normverbrauchsabgabepflichtig sind Kraftfahrzeuge, die nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen auf Grund ihres technischen Zustandes im Inland nicht mehr zugelassen werden können ("Wracks"). Anderes gilt für unvollständige Kraftfahrzeuge der Klasse N1 (siehe Rz 525).
B.2.1.4 Umbaumaßnahmen
Rz 530:
Keine Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe entsteht bei Umbau eines Kraftfahrzeuges, das schon der Normverbrauchsabgabe unterworfen wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die für die Normverbrauchsabgabeberechnung abhängigen Werte oder die kraftfahrrechtliche Fahrzeugklasse geändert haben (siehe Rz 442).
Normen und Schlagworte
- § 2 Abs. 1 NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991
- § 131b KFG 1967, Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0.410.665
- Amtl. Veröffentlichung
- AV Nr. 89/2021
- Stammnummer
- 80026
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 2)
- Gültig
- 01.07.2021 bis 18.06.2024
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF