Findok · Richtlinien
UP-4404
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2025-0.707.563gilt ab 01.03.2021
Inhaltsverzeichnis der UP-4404
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie UP-4404, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2021
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.707.563
- GZ der Erstfassung
- 2021-0.040.576
- Stammnummer
- 79243
- Enthalten in Fassung
- 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (geltend: 9)
- Gültig
- 01.03.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF