Findok · Richtlinien
ZK-2370
Einleitung
überholte Fassung (bis 19.01.2022)Richtlinie2021-0.382.476gilt ab 01.01.2021
Inhaltsverzeichnis der ZK-2370
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2021 bis 19.01.2022.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2370 Lagerung stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternZolldienststellen und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. September 2020
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0.382.476
- GZ der Erstfassung
- 2020-0.540.415
- Stammnummer
- 78423
- Enthalten in Fassung
- 2, 3 (geltend: 9)
- Gültig
- 01.01.2021 bis 19.01.2022
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF