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Findok · Richtlinien

ZK-2370

Einleitung

überholte Fassung (bis 19.01.2022)Richtlinie2021-0.382.476gilt ab 01.01.2021

Inhaltsverzeichnis der ZK-2370

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2021 bis 19.01.2022.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2370 Lagerung stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternZolldienststellen und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. September 2020

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.382.476
GZ der Erstfassung
2020-0.540.415
Stammnummer
78423
Enthalten in Fassung
2, 3 (geltend: 9)
Gültig
01.01.2021 bis 19.01.2022
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF