Findok · Richtlinien
UP-7300
4. Warenkreis
überholte Fassung (bis 28.01.2021)Richtlinie2020-0.563.366gilt ab 03.09.2020
Inhaltsverzeichnis der UP-7300
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 03.09.2020 bis 28.01.2021.
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
Das Abkommen umfasst alle Waren der Kapitel 1 bis 97 des Zolltarifs. Für Ursprungserzeugnisse sind bestimmte Stufenpläne nach Anhang 2-A des FHA zum Zollabbau vorgesehen. Die in diesem Anhang festgelegte Beseitigung der Zölle gilt nicht für gebrauchte Kraftfahrzeuge der HS - Pos. 87.02, 87.03 und 87.04.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.563.366
- GZ der Erstfassung
- 2020-0.462.649
- Stammnummer
- 78307
- Enthalten in Fassung
- 2 (geltend: 4)
- Gültig
- 03.09.2020 bis 28.01.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF