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Findok · Richtlinien

UP-7300

4. Warenkreis

überholte Fassung (bis 28.01.2021)Richtlinie2020-0.563.366gilt ab 03.09.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-7300

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 03.09.2020 bis 28.01.2021.

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis Das Abkommen umfasst alle Waren der Kapitel 1 bis 97 des Zolltarifs. Für Ursprungserzeugnisse sind bestimmte Stufenpläne nach Anhang 2-A des FHA zum Zollabbau vorgesehen. Die in diesem Anhang festgelegte Beseitigung der Zölle gilt nicht für gebrauchte Kraftfahrzeuge der HS - Pos. 87.02, 87.03 und 87.04.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.563.366
GZ der Erstfassung
2020-0.462.649
Stammnummer
78307
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 4)
Gültig
03.09.2020 bis 28.01.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF