Findok · Richtlinien
UP-5600
12. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinie2023-0.233.162gilt ab 31.03.2023
Inhaltsverzeichnis der UP-5600
Wortlaut laut Findok
12. Rechtsgrundlagen
12.1. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Beschluss des Rates vom 21. November 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2009/156/EG), ABl. Nr. L 59 vom 03.03.2009 S. 1
Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 59 vom 03.03.2009 S. 3
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, ABl. Nr. L 272 vom 07.10.2016 S. 1
Beschluss Nr. 1/2018 des WPA-Ausschusses eingesetzt durch das Interim- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, vom 22. März 2018 zur Annahme der Geschäftsordnung des WPA-Ausschusses [2018/1088], ABl. Nr. L 194 vom 31.07.2018 S. 158
Beschluss (EU) 2018/1560 des Rates vom 15. Oktober 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist, ABl. Nr. L 261 vom 18.10.2018 S. 19
Beschluss Nr. 1/2019 des WPA-Ausschusses eingesetzt durch das Interim- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 11. April 2019 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union [2019/1186], ABl. Nr. L 185 vom 11.07.2019 S. 83
Beschluss (EU) 2019/1355 des Rates vom 15. Juli 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist, ABl. Nr. L 222 vom 26.08.2019 S. 1
Beschluss Nr. 2/2019 des WPA-Ausschusses eingesetzt durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 2. Dezember 2019 über die Annahme des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2020/195], ABl. Nr. L 49 vom 21.02.2020 S. 1
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2019/1355 des Rates vom 15. Juli 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist, ABl. Nr. L 88 vom 24.03.2020 S. 10
Mitteilung betreffend gültige Ursprungsnachweise für Ursprungserzeugnisse von Côte d'Ivoire oder Erzeugnisse mit Ursprung in Côte d'Ivoire bei der Einfuhr in die Europäische Union ab dem 2. Dezember 2022 im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Côte d'Ivoire, ABl. Nr. C 452 vom 29.11.2022 S. 22
Mitteilung über die Anwendung des Systems des registrierten Ausführers der Europäischen Union durch Côte d'Ivoire und Madagaskar im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Côte d'Ivoire bzw. des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika (2023/C 23/04) ABl. Nr. C 23 vom 23.1.2023 S. 19
12.2. Ursprungsprotokoll
Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, ABl. Nr. L 49 vom 21.02.2020 S. 1
Berichtigung des Ursprungsprotokolls:
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2019/1355 des Rates vom 15. Juli 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist, ABl. Nr. L 88 vom 24.03.2020 S. 10
12.3. Bekanntmachungen über Kumulierungsmöglichkeiten
Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe b des Protokolls 1 zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits Kumulierung zwischen der Europäischen Union und anderen westafrikanischen Staaten, anderen AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten der Europäischen Union gemäß Artikel 7 Absätze 1 und 2 des Protokolls 1 zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire und der Europäischen Union (2021/C 520/07), ABl. Nr. C 520 vom 27.12.2021 S. 8
Bekanntmachung der Kommission über die Liste von Erzeugnissen, die unter Anwendung des Meistbegünstigungszollsatzes zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden und im Rahmen bestimmter Wirtschaftspartnerabkommen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten kumuliert werden dürfen, ABl. Nr. C 107 vom 23.03.2023 S. 50
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2023-0.233.162
- GZ der Erstfassung
- 2020-0.151.233
- Stammnummer
- 77650
- Enthalten in Fassung
- 7 (geltend: 7)
- Gültig
- 31.03.2023 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF