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Findok · Richtlinien

UP-7100

4. Warenkreis

überholte Fassung (bis 02.09.2020)Richtlinie2020-0.275.670gilt ab 04.05.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-7100

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 04.05.2020 bis 02.09.2020.

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs. Es gibt jedoch spezielle landwirtschaftsbezogene Schutzmechanismen (siehe Anhang 2-A Teil 3 Abschnitt C S. 267 ff).

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.275.670
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0037-III/11/2019
Stammnummer
75497
Enthalten in Fassung
5 (geltend: 8)
Gültig
04.05.2020 bis 02.09.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF