Findok · Richtlinien
UP-7100
4. Warenkreis
überholte Fassung (bis 02.09.2020)Richtlinie2020-0.275.670gilt ab 04.05.2020
Inhaltsverzeichnis der UP-7100
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 04.05.2020 bis 02.09.2020.
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
4.1. Industriell gewerbliche Waren
Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs.
4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft
Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs. Es gibt jedoch spezielle landwirtschaftsbezogene Schutzmechanismen (siehe Anhang 2-A Teil 3 Abschnitt C S. 267 ff).
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.275.670
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0037-III/11/2019
- Stammnummer
- 75497
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 8)
- Gültig
- 04.05.2020 bis 02.09.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF