Findok · Richtlinien
AH-4603
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2024-0.529.292gilt ab 04.11.2021
Inhaltsverzeichnis der AH-4603
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie AH-4603 (restriktiveRestriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung von Chemiewaffen (AH-4603) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2018
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.529.292
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0104-III/11/2018
- Stammnummer
- 75032
- Enthalten in Fassung
- 2, 3 (geltend: 3)
- Gültig
- 04.11.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF