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Findok · Richtlinien

AH-4603

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2024-0.529.292gilt ab 04.11.2021

Inhaltsverzeichnis der AH-4603

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie AH-4603 (restriktiveRestriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung von Chemiewaffen (AH-4603) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2018

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.529.292
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0104-III/11/2018
Stammnummer
75032
Enthalten in Fassung
2, 3 (geltend: 3)
Gültig
04.11.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF