Findok · Richtlinien
ZK-2031
Einleitung
überholte Fassung (bis 31.12.2020)RichtlinieBMF-010313/0809-III/10/2018gilt ab 27.08.2018
Inhaltsverzeichnis der ZK-2031
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 27.08.2018 bis 31.12.2020.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Rückwaren (ZK-2031) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 27. August 2018
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0809-III/10/2018
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0552-III/10/2018
- Stammnummer
- 74837
- Enthalten in Fassung
- 1, 2 (geltend: 9)
- Gültig
- 27.08.2018 bis 31.12.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF