RIS AI

Findok · Richtlinien

ZK-2031

Einleitung

überholte Fassung (bis 31.12.2020)RichtlinieBMF-010313/0809-III/10/2018gilt ab 27.08.2018

Inhaltsverzeichnis der ZK-2031

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 27.08.2018 bis 31.12.2020.

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Rückwaren (ZK-2031) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 27. August 2018

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0809-III/10/2018
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0552-III/10/2018
Stammnummer
74837
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 9)
Gültig
27.08.2018 bis 31.12.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF