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Findok · Richtlinien

ZK-0380

Einleitung

überholte Fassung (bis 23.01.2022)RichtlinieBMF-010313/0528-III/10/2018gilt ab 24.07.2018

Inhaltsverzeichnis der ZK-0380

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 24.07.2018 bis 23.01.2022.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie: ZK-0380 zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 24. Juli 2018

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0528-III/10/2018
Stammnummer
74722
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 7)
Gültig
24.07.2018 bis 23.01.2022
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF